Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebliche Altersversorgung aufgelöst - wo in Steuererklärung eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebliche Altersversorgung aufgelöst - wo in Steuererklärung eintragen?

    Hallo Leute, ich verzweifel gerade bei meiner Steuererklärung ...und zwar habe ich 2021 meine betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) aufgelöst und das Geld von der Sparkassenversicherung überwiesen bekommen. Dafür muss ich ja nun Steuern nachzahlen...und habe keine Idee, wo ich sowas bei der Steuererklärung eintragen muss. Muss ich es überhaupt eintragen (Arbeitskollege sagt, dass das Finanzamt die Infos von der Sparkasse kriegt und alles selbständig verrechnet)? Wenn ich den Betrag doch eintragen muss, wo wäre das denn dann?
    Ich danke ganz sehr im Voraus, beste Grüße!

    #2
    Im Unterforum für die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung bist du mit deiner Frage sicher nicht richtig unterwegs.

    Womit erstellst du die Erklärung ? Mein ELSTER ? Hat dir die Sparkassenversicherung keine Leistungsmitteilung geschickt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh sorry, da war ich wohl falsch. Danke für den Hinweis, das war keine Absicht. Und danke für die Antwort. Die Erklärung mach ich online mit Elster. Jaa, von der Sparkasse hab ich ein Schreiben "Mitteilung über steuerpflichtige Leistung aus einer betrieblichen Altersversorgung" zugeschickt bekommen, in dem neben Vertragsnummer usw quasi nur der Betrag aufgeführt ist. Kein Hinweis ob und wo ich das niochmal in der Steuererklärung angeben muss (oder ob die Meldung an das Finanzamt ggf automatisch erfolgt).

      Kommentar


        #4
        Mitteilung über steuerpflichtige Leistung aus einer betrieblichen Altersversorgung" zugeschickt bekommen, in dem neben Vertragsnummer usw quasi nur der Betrag aufgeführt ist. Kein Hinweis ob und wo ich das niochmal in der Steuererklärung angeben muss
        Eigentlich sollte eine Nummer dabeistehen, aus der entnommen werden kann, in welche Zeile der Anlage R-AV / bAV der Betrag einzutragen ist.

        In diese Anlage gehört die Zahlung jedenfalls. Man kann auch den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen.

        Anscheinend wird vor den Finanzgerichten derzeit darüber gestritten, ob eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG in Betracht kommt:

        https://www.handelsblatt.com/finanze.../26902062.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank, Charlie24 für die Antwort. Das ist wirklich nett. Ich habe noch einmal darauf geschaut, und sehe eine solche Nummer nicht wirklich. Es steht da " Folgen die Leistungen aus ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus Ihre betrieblichen Altersversorgung im Kalenderjahr 2021 unterliegen der Besteuerung nach Paragraph 22 Nummer 5 Satz 1 EstG." Dann folgt der Betrag. Ich habe jetzt noch mal gegoogelt und herausbekommen, dass Leistungen nach diesem Paragraphen wohl in die Anlage R einzutragen sind. Leider stand dort nichts genaueres. ich guck mir das noch mal an, vielleicht finde ich was und trage es dort einfach ein. Besser als wenn ich es weglasse und dann Ärger kriege. Ich könnte ja auch parallel das Schreiben der Sparkasse als PDF mit anhängen.

          Kommentar


            #6
            Ich würde versuchen, die Zahlung über den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER einzufüllen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Das ist eine gute Idee. Allerdings schreiben die, dass es mit dem Abrufcode bis zu 14 Tage dauern kann. Ich weiß, mein Fehler dass ich so spät bin, aber ich muss es wohl diese Woche machen (31.10). Ich versuche es trotzdem. Danke für den Tipp

              Kommentar

              Lädt...
              X