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Wohngrundstück, und ungenutzte Wiesengrundstücke außer halb des Wohngrundstückes

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    Wohngrundstück, und ungenutzte Wiesengrundstücke außer halb des Wohngrundstückes

    Hallo und einen schönen Tag,
    Das Wohngrundstück hab ich fertig und abgeschickt. Jetzt geht es um zwei Wiesengrundstücke die nicht mehr bewirtschaftet werden, aber zu unsern gemeinsamen Eigentum gehören. Sie liegen getrennt im Ortsbereich, aber nicht am Wohngrundstück. Meine Frage dazu: Ist GW2 die richtige Anlage? Denn für GW3 fehlen die Voraussetzungen dafür, da keine Landwirtschaft betrieben wird?

    Soweit und vielen Dank!
    Gruß Elsterpeter

    #2
    Denn für GW3 fehlen die Voraussetzungen dafür, da keine Landwirtschaft betrieben wird?
    Ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb ist nicht erforderlich. Hast du ein Aktenzeichen ?

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, nein hab ich nicht. Wie geht es jetzt weiter, wo muss ich mich hinwenden? Evtl. einen Link .

      Danke!
      Zuletzt geändert von Elsterpeter; 23.10.2022, 16:59.

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        #4
        Wie geht es jetzt weiter, wo muss ich mich hinwenden?
        Aktenzeichen gibt es nur beim Finanzamt. Möglicherweise war der Einheitswert bisher 0 €, das kommt auf die Flächengröße an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die zwei Wiesengrundstücke sind unterschiedlich groß. 2530m2 und 1230m2. Ich habe die Sonderauszüge für die Grundsteuer ausgedruckt. Da steht was von einen Bodenrichtwert und Ertragsmesszahl drauf. Ansonst alles andere was zum Grundstück gehört.

          Gesetzliche Klassifizierung: Landwirtschaftliche Nutzung (ist aber schon sehr lange nicht mehr). Die kleiner Wiese wird von einer Rinderzuchtgenossenschaft hin- und wieder abgegrast.

          Mit Grüßen
          Elsterpeter

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            #6
            Die zwei Wiesengrundstücke sind unterschiedlich groß. 2530m2 und 1230m2.
            Viel ist das nicht. Es kann schon sein, dass da bisher keine Grundsteuer A angefallen ist und auch künftig keine anfällt,

            trotzdem wird man das unter Landwirtschaft mit der Ertragsmesszahl erklären müssen. An der Klassifizierung ändert sich ja nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke! Ich mache erst mal so weiter.

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