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Grundsteuerreform NRW: vermietete Maschinenhalle/Scheune landwirtschaftlichen Betrieb

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    Grundsteuerreform NRW: vermietete Maschinenhalle/Scheune landwirtschaftlichen Betrieb

    Hallo,
    mein Bruder und ich sind gemeinsame Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle in NRW: Vierkanthof (Wohnhaus, Schuppen, Garage, Innenhof) nebst Scheune und Maschinenhalle.
    Alles liegt unter einer Flur mit einem Flurstück.
    Die landwirtschaftlichen Flächen sind verpachtet, die Halle und Scheune sind vermietet.
    Für die Erklärung der Grundsteuer haben wir in NRW nun zwei zusätzliche neue Aktenzeichen für die Scheune und die Halle bekommen.
    Da es nur eine Grundstückgröße und eine Ertragsmesszahl gibt, stellt sich uns die Frage wie wir alles erfassen müssen:

    1. Wohnhaus nebst Hof
    2. Halle, vermietet
    3. Scheune, vermietet
    4. restliche Hofläche

    Vielen Dank für entsprechende Hilfen!

    #2
    ... die Halle und Scheune sind vermietet.
    Gewerblich oder an einen Landwirtschaftsbetrieb ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Beide sind nicht gewerblich vermietet und nicht an einen Landwirtschaftsbetrieb vermietet. Wir erhalten Pachteinnahmen, die versteuert werden.

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        #4
        Beide sind nicht gewerblich vermietet und nicht an einen Landwirtschaftsbetrieb vermietet.
        Warum schreibst du dann: ... die Halle und Scheune sind vermietet ? Sind die Gebäude an einen Landwirtschaftsbetrieb mit verpachtet ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Gebäude sind nicht an einen Landwirtschaftsbetrieb verpachtet!

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