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Grundsteuer Doppelhaushälfte

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    Grundsteuer Doppelhaushälfte

    Leider bekommen wir stets einen Fehlerhinweis. Wie uns wo tragen wir die Grundstückswerte korrekt ein? Das Flustück ist insgesamt 490 m2 groß. Davon gehören mir und meinem Mann jedoch nur 257 m2 (bebaut mit Doppelhaushälfte). Von diesen 257 m2 gehören mir und meinen Mann jeweils die Hälfte also 128,5 m2. Nur über unsere 257 m2 wollen wir auch die Grundsteuererklärung abgeben. Die übrigen 233 m2 des Flurstücks gehören anderen Personen, die darauf ebenso eine Doppelhaushälfte errichtet haben. Wo genau trage ich jetzt welche Werte ein? Und welche Werte kommen insbesondere in die Felder Zähler und Nenner. Es geht um Baden Württemberg.
    Zuletzt geändert von RamBo; 23.10.2022, 16:31.

    #2
    Von diesen 257 m2 gehören mir und meinen Mann jeweils die Hälfte also 128,5 m2.
    Das mit der Hälfte (1/2) stimmt, das mit den 128,5 m² stimmt allerdings nicht.

    Wenn du das Bundesland angeben würdest, könnten die Fragen präzise beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, es geht um Baden Württemberg

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        #4
        ... es geht um Baden Württemberg
        Wenn sich aus dem Kaufvertrag nichts anderes ergibt, beträgt der Zähler für die Zeile 11 von GW1 257, der Nenner dann 490.

        In die Zeile 3 von GW2 musst du 257 m² eintragen. Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen in GW1 ist Ehegatten auszuwählen,

        bei jedem von euch sind Zähler und Nenner jeweils 1 und 2. Das Bewertungsobjekt ist Wohnungseigentum. Da soll man in Zeile 7

        von GW2 ein Datum eintragen, wobei bei Begründung des Wohnungseigentums vor dem 01.01,2022 dieses Datum zulässig ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ganz herzlichen Dank Ihnen

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