Guten Tag, mein Elternhaus gehört(e) meine Eltern zu gleichen Teilen. Mein Vater ist vor dem Stichtag verstorben, die Hälfte meines Vaters ging in ungeteilter Erbengemeinschaft auf meine Mutter und uns Kinder. Wie trage ich es ein? Eheleute geht ja nicht mehr, Erbengemeinschaft stimmt aber auch nicht ganz, da die eine Hälfte sowieso meiner Mutter direkt gehört und die andere Hälfte meines verstorbenen Vaters nun in Erbengemeinschaft meiner Mutter und uns Kindern gehört. Danke im Voraus.
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Grundsteuer - Ein Ehepartner verstorben - wie Eigentümer eintragen?
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Erfasse es als Bruchteilsgemeinschaft und gibt die Daten der Mutter 2-mal ein, das zweite mal ohne die persönliche ID.
Beim Namen der Gemeinschaft gibt man <Vorname Name> der Mutter und Erbengemeinschaft nach <Vorname Name> des
Vaters an. Die Anteile der einzelnen Erben, die sich nach den Erbquoten berechnen, muss man nicht angeben, da es Gesamthandseigentum ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo,
ich habe die gleiche Konstellation wie Martin. Vater vor Stichtag verstorben, Mutter gehören nun 3/4 und mir 1/4. Jetzt wollte ich heute noch mal drüber schauen aber dann habe ich mich wieder gefragt ob ich das mit den Eigentumsanteilen richtig verstanden habe und bin auf diesen Thread hier gestoßen.
Vielleicht kann mir jemand kurz bestätigen ob ich das richtig ausgefüllt habe:
Unter "3 - Angaben zu Eigentümer/innen"
Zeile 11: 6 Bruchteilsgemeinschaft
Zeile 12: Erbengemeinschaft
Zeile 13: VornameNachnameMutter nach VornameNachnameVater
Da habe ich ein ganz gutes Gefühl. Jetzt kommen aber meine Fragen zu den angelegten Eigentümern.
- Wenn ich Charlie24 jetzt richtig verstanden habe, muss ich jedoch jetzt zwei mal meine Mutter als "Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen" eintragen und mich nicht? oder mich auch?
- Und falls ich das richtig verstanden habe dürfte ich jetzt also bei Zeile 30 ( "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)" ) der jeweiligen Eigentümer nichts eintragen?
Vielen Dank und einen guten Beschluss
Merlin
Edit:
Noch als Ergänzung vielleicht: Im Grundbuch sind auch 3 Einträge vorhanden: Zwei mal meine Mutter, ein mal ich. Muss das in der Erklärung dann genau so aussehen?Zuletzt geändert von MerlinL; 31.12.2022, 13:57.
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Wenn ich Charlie24 jetzt richtig verstanden habe, muss ich jedoch jetzt zwei mal meine Mutter als "Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen" eintragen und mich nicht?
Mitglied der Erbengemeinschaft. Die ID der Mutter das zweite Mal bitte weglassen, sonst gibt es eine Fehlermeldung. Auch die Anrede (Zeile 12) würde ich weglassen
oder eher Grundstücksgemeinschaft auswählen, auch wenn es rechtlich keine ist, eine Erbengemeinschaft ist es nämlich auch nicht. Dass eine Erbengemeinschaft
beteiligt ist, kann man beim Namen selbst eintragen, also Name Vorname der Mutter und Erbengemeinschaft nach Name Vorname des Vaters.
Das Finanzamt wird im Bescheid die Mitglieder der Erbengemeinschaft zwar namentlich nennen, aber nicht die Erbquoten angeben, da es sich um eine
Gesamthandsgemeinschaft handelt, der 1/2 gehört.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke für die super schnelle Antwort!
Unter 3 habe ich die Zeile 13 entsprechend um "und Erbengemeinschaft" erweitert und die Anrede "ohne Anrede" gewählt.
Meine Mutter habe ich nun zweimal angelegt: Ein mal mit Anrede (Zeile 20) "Frau", mit Identifikationsnummer und dem Anteil 1/2.
Und ein mal mit der Anrede (Zeile 20) "Erbengemeinschaft", ohne Identifikationsnummer und dem Anteil 1/2.
Nur noch mal für mich als Unwissenden: Mein Name kommt also nirgends in dieser Grundsteuerfeststellung vor?
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Und ein mal mit der Anrede (Zeile 20) "Erbengemeinschaft", ohne Identifikationsnummer und dem Anteil 1/2.
und musst natürlich auch die Angaben zu deiner Person machen. Diese 1/4-Anteile muss man aber nicht zwingend eintragen.Freundliche Grüße
Charlie24
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