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Steuererklärung bei ALG 1

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    Steuererklärung bei ALG 1

    Hallo!

    Ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung bei ALG1:

    - In welches Feld soll ich das ALG1 eingeben?
    - Braucht das Finanzamt eine Bescheinigung über das ALG1 für das Jahr 2021?
    - Bei Erstellung der Steuererklärung wurde die Daten aus dem Vorjahr übernommen, soll ich anstelle von alten Angaben über das Einkommen (damals arbeitstätig) die Nullen eingeben?

    Vielen Dank im Voraus.


    #2
    - In welches Feld soll ich das ALG1 eingeben?
    Das ist im Hauptvordruck auf Seite 7 zu erfassen.

    - Braucht das Finanzamt eine Bescheinigung über das ALG1 für das Jahr 2021?
    Nein, das Finanzamt hat die Daten.

    ... soll ich anstelle von alten Angaben über das Einkommen (damals arbeitstätig) die Nullen eingeben?
    Natürlich müssen die Angaben aktualisiert werden, Wenn du 2021 überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest,

    musst du keine Erklärung einreichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich müssen die Angaben aktualisiert werden, Wenn du 2021 überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest,

      musst du keine Erklärung einreichen.
      D.h. ich soll die Anlage N komplett entfernen??

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        #4
        D.h. ich soll die Anlage N komplett entfernen??
        Das weiß ich nicht. Vielleicht hattest du ja Werbungskosten für Bewerbungen ? Wenn nicht, dann brauchst du die Anlage N nicht.

        Wenn du keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hattest, ist die Steuererklärung überflüssig. ALG1 allein führt nicht zur Erklärungspflicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn du 2021 überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest,

          musst du keine Erklärung einreichen.
          Du meinst, wenn man das ganze Jahr 2021 nur ALG1 bezogen hat, dann braucht man keine Steuererklärung zu machen??

          Ich habe es so verstanden, bei Lohnersatzleistungen muss man eine Erklärung machen..

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn du keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hattest, ist die Steuererklärung überflüssig. ALG1 allein führt nicht zur Erklärungspflicht.
            Ups, dann brauche ich keine Steuererklärung.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das weiß ich nicht. Vielleicht hattest du ja Werbungskosten für Bewerbungen ? Wenn nicht, dann brauchst du die Anlage N nicht.

              Wenn du keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hattest, ist die Steuererklärung überflüssig. ALG1 allein führt nicht zur Erklärungspflicht.
              Ich war das ganze Jahr 2021 in einer Umschulung und habe nur ALG1 bekommen. Und Werbungskosten hatte ich keine.

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                #8
                Ich habe es so verstanden, bei Lohnersatzleistungen muss man eine Erklärung machen..
                Nein, die Lohnersatzleistungen unterliegen zwar dem Progressionsvorbehalt, der greift aber nur, wenn es auch steuerpflichtige Einkünfte gibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nein, die Lohnersatzleistungen unterliegen zwar dem Progressionsvorbehalt, der greift aber nur, wenn es auch steuerpflichtige Einkünfte gibt.
                  Danke für die Information. Dann muss ich für das Jahr 2021 und dieses Jahr 2022 keine Steuererklärung machen..

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    ALG1 allein führt nicht zur Erklärungspflicht.
                    Als kleine Absicherung, ich habe das Finanzamt angerufen und die sagen, ich muss doch eine Steuererklärung machen.

                    Der Mitarbeiter von FA sagte mir, ich kann Anlage N löschen.

                    So gesehen brauche ich nur den Hauptvordruck und alles andere kann man löschen.

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                      #11
                      Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung haben will, dann reichst du eine Erklärung ohne Anlage N ein.

                      So richtig verständlich ist es nicht. Die sehen ja aus den übermittelten Daten, dass das gesamte Jahr ALG1 bezogen wurde.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        So richtig verständlich ist es nicht. Die sehen ja aus den übermittelten Daten, dass das gesamte Jahr ALG1 bezogen wurde.
                        Das FA meint, wenn man Lohnersatzleistungen über 410€ im Jahr bekommen hat, dann muss man eine Steuererklärung machen. So ist das Leben.

                        Im Prinzip, man kann die leeren Anlagen einfach so übermitteln, Elster meckert nicht bei der Überprüfung, dass in den Anlagen N und Vorsorgeaufwand keine Daten stehen.

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                          #13
                          Das FA meint, wenn man Lohnersatzleistungen über 410€ im Jahr bekommen hat, dann muss man eine Steuererklärung machen.
                          Wenn man im gleichen Jahr außerdem Arbeitslohn bezogen hat, von dem Lohnsteuer einbehalten wurde, hätte das Finanzamt ja recht,

                          aber das war ja nach deinen Angaben nicht der Fall. Siehe § 46 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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