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EÜR nach Wohnsitzwechsel

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    EÜR nach Wohnsitzwechsel

    Hallo zusammen,

    ich habe mein Kleingewerbe an meinem damaligen Hauptwohnsitz (Wohnung A) angemeldet und bin nun zum 1. Januar 2021 umgezogen in eine andere Stadt (Wohnung B). Wohnung A habe ich als Nebenwohnsitz behalten und auch mein Kleingewerbe ist dort noch gemeldet, weil ich dort auch noch Kunden in der Nähe habe.

    Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung für 2021 zu erstellen und habe in der ESt eine neue Steuernummer vom Finanzamt (zuständig für Wohnung B) beantragt. Allerdings ist mir etwas unklar, was ich nun in der EÜR eintragen muss.

    1. Bezieht sich die Anschrift in Zeile 2 auf meinen neuen Hauptwohnsitz (Wohnung B) oder den Sitz meiner Betriebsstätte (Wohnung A)?

    und

    2. Muss ich als Leitsteuernummer meine (alte) Steuernummer von Wohnung A eintragen, weil meine Betriebsstätte dort noch gemeldet ist oder soll ich diese leer lassen, damit ich auch dort eine neue bekomme? Explizit die Option eine neue zu beantragen gibt es anscheinend nicht.


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    #2
    Ich geh fest davon aus dass Du dort die Anschrift angibst, an der sich Dein Betrieb befindet und wo er auch postalisch erreichbar ist.

    Der Teil mit der Leitsteuernummer ist überschrieben mit:

    Tragen Sie hier die Steuernummer der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung ein, der diese Einnahmenüberschussrechnung zuzuordnen ist.

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      #3
      Habe völlig übersehen, dass ich auf der Startseite des Formulars auch eine neue Steuernummer beantragen kann für die EÜR. Dann trage ich an der Stelle wohl ebenfalls mein neues Finanzamt (zuständig für Wohnung B) ein und bei der Leitsteuernummer lasse ich das Land unausgewählt?

      Aber bedeutet das dann nicht, dass mein neues Finanzamt (von Wohnung B) auch die EÜR bearbeiten wird, obwohl meine Betriebsstätte ja im Gebiet eines anderen Finanzamtes (Wohnung A) liegt?

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        #4
        Zuständig für die EÜR ist doch das Amt am Betriebssitz. Du solltest also die bisherige Steuernummer für die EÜR weiterverwenden!

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          #5
          Ok, d.h. auf der Startseite des Formulars für die EÜR gebe ich meine alte Steuernummer von Wohnung A ein und in der Anlage EÜR bei Leitsteuernummer lasse ich alles unausgewählt?

          Oder muss ich an beiden Stellen die alte Steuernummer eintragen?

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            #6
            Wenn Elster das Fehlen der Leitsteuernummer nicht beanstandet dann würde ich das auch leer lassen. Andernfalls halt die bisherige Einkommensteuernummer angeben.

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              #7
              Besten Dank für die schnelle Hilfe!

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