Hallo zusammen,
ich habe mein Kleingewerbe an meinem damaligen Hauptwohnsitz (Wohnung A) angemeldet und bin nun zum 1. Januar 2021 umgezogen in eine andere Stadt (Wohnung B). Wohnung A habe ich als Nebenwohnsitz behalten und auch mein Kleingewerbe ist dort noch gemeldet, weil ich dort auch noch Kunden in der Nähe habe.
Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung für 2021 zu erstellen und habe in der ESt eine neue Steuernummer vom Finanzamt (zuständig für Wohnung B) beantragt. Allerdings ist mir etwas unklar, was ich nun in der EÜR eintragen muss.
1. Bezieht sich die Anschrift in Zeile 2 auf meinen neuen Hauptwohnsitz (Wohnung B) oder den Sitz meiner Betriebsstätte (Wohnung A)?
und
2. Muss ich als Leitsteuernummer meine (alte) Steuernummer von Wohnung A eintragen, weil meine Betriebsstätte dort noch gemeldet ist oder soll ich diese leer lassen, damit ich auch dort eine neue bekomme? Explizit die Option eine neue zu beantragen gibt es anscheinend nicht.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
ich habe mein Kleingewerbe an meinem damaligen Hauptwohnsitz (Wohnung A) angemeldet und bin nun zum 1. Januar 2021 umgezogen in eine andere Stadt (Wohnung B). Wohnung A habe ich als Nebenwohnsitz behalten und auch mein Kleingewerbe ist dort noch gemeldet, weil ich dort auch noch Kunden in der Nähe habe.
Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung für 2021 zu erstellen und habe in der ESt eine neue Steuernummer vom Finanzamt (zuständig für Wohnung B) beantragt. Allerdings ist mir etwas unklar, was ich nun in der EÜR eintragen muss.
1. Bezieht sich die Anschrift in Zeile 2 auf meinen neuen Hauptwohnsitz (Wohnung B) oder den Sitz meiner Betriebsstätte (Wohnung A)?
und
2. Muss ich als Leitsteuernummer meine (alte) Steuernummer von Wohnung A eintragen, weil meine Betriebsstätte dort noch gemeldet ist oder soll ich diese leer lassen, damit ich auch dort eine neue bekomme? Explizit die Option eine neue zu beantragen gibt es anscheinend nicht.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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