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Grundsteuererklärung Berlin - Eigentumswohnung und Keller mit eigener Steuernummer

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    Grundsteuererklärung Berlin - Eigentumswohnung und Keller mit eigener Steuernummer

    Ich versuche für unsere Erbengemeinschaft den Keller anzugeben.
    Bei der Eigentumswohnung ist das ohne Probleme gelungen.
    Nur beim Keller komm ich nicht weiter.
    Im Einheitswertbescheid und Grundsteuermeßbescheid von 1996 ist der als TE-Nr. 23 (Keller) benannt.
    Dann ist jeweils angekreuzt:
    Es handelt sich um
    Teileigentum
    Geschäftsgrundstück (das verstehe ich nicht)

    In GW1 habe ich dann diese Angaben gemacht:
    Angaben zur Feststellung - Grund der Feststellung - Hauptfeststellung
    Dann die notwendigen Angaben zu - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Dann in GW2:
    Angaben zur Grundstücksart - Teileigentum
    Dann die notwendigen Angaben zu:
    Angaben zum Grund und Boden - Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
    Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert - Allgemeine Angaben:
    Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig.
    Garagen- und Tiefgaragenstellplätze - 0
    Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen - Keine Angaben
    Keine Angaben bei
    Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküche)

    Bei "Gebäude übernehmen" lande ich dann wieder bei - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert

    Dann die Fehler:
    Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
    Mögliche Fehlerquellen
    Anlage Grundstück (GW2)
    Anlage Grundstück (GW2) / 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert / Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag)
    Anlage Grundstück (GW2) / 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

    Bei - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert - Nichtwohngrundstücke zum Sachwert - Gebäudeart
    ist mir nicht klar was ich nehmen soll, sowohl Keller als auch Geschäftsgrundstück sehe ich nicht als Auswahl.

    Wahrscheinlich ist bei meinen Angaben etwas grundlegendes falsch, aber ich komm da nicht weiter.


    #2
    Wahrscheinlich ist bei meinen Angaben etwas grundlegendes falsch, aber ich komm da nicht weiter.
    Dass der Keller als Teileigentum eigenständig bewertet und nicht der Eigentumswohnung zugeschlagen wurde, zu der er gehört,

    ist natürlich schlecht. Ich würde die jetzige Hauptfeststellung nutzen und die Zusammenführung mit der ETW beantragen.

    Der Antrag kann unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck gestellt werden.

    Bei Teileigentum dürfen nur Angaben zum Sachwert gemacht werden, die Einträge auf Seite 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert

    musst du alle entfernen, sonst wirst du die Fehlermeldungen nicht los. Aus der Kellernutzfläche musst du eine Bruttogrundfläche ermitteln.

    Bei der Gebäudeart fällt mir außer Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager auch nichts ein, was passen könnte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort !
      Die Fehlermeldungen sind mit diesen Änderungen weg, super !

      Der Satz "Aus der Kellernutzfläche musst du eine Bruttogrundfläche ermitteln."
      hat mich dann zögern lassen es abzuschicken.

      In GW1 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens - Gemarkung beziehungsweise Flurstück
      ist eingetragen - Fläche 1177m², Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner 2,7 / 1000

      In GW2 - Angaben zum Grund und Boden - Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
      ist eingetragen - Fläche des Grundstücks 3m² (1177x2,7/1000), Bodenrichtwert je m²

      Soll ich dann bei - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert - Bruttogrundfläche
      die tatsächliche Fläche des Kellers eintragen ?
      Ich hab das ausgemessen, sind 20m².

      Vielen Dank nochmal, schön das es so hilfsbereite Menschen gibt !

      Kommentar


        #4
        Die 3 m² Anteil am Grund und Boden stimmen jedenfalls.

        ... die tatsächliche Fläche des Kellers eintragen ? Ich hab das ausgemessen, sind 20m².
        Bei der Bruttogrundfläche muss man sogar die Umfassungswände mitrechnen, das sind dann eher 21 bis 22 m².

        Deshalb ist es ja wichtig, den Keller in die Ertragsbewertung für die Wohnung zu überführen. Da zählt das Bauwerk

        dann überhaupt nicht mehr, da das keine Wohnfläche ist. Da schlagen dann nur noch die 3 m² Anteil am Grund und Boden

        zu Buche.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,
          ich werde das dann so machen,
          besten Dank und Grüße aus Berlin

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