Ich bin Miteigentümer einer WEG in NRW. Die Gemeinschaft besteht aus ca. 55 Miteigentümern. Die Gebäude befinden sich auf 12 Wohngrundstücken, die Garagen auf weiteren 12 Miteigentumsflächen (die gleichen Grundstücke aber auf anderem Grundbuchblatt). Ich habe die 24 Grundstücke (wie vom Finanzamt zugeschickt) eingegeben. Nun erhalte ich die Fehlermeldung "Angaben zum Ertrags- und Sachwert sind in der gleichen Erklärung nicht zulässig." Muss ich 2 getrennte Erklärungen abgeben?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer NRW Eigentumswohnung mit Wohnnungs- und Teileigentumsgrundbuch
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Wenn die Garagen zum Wohnungseigentum gehören, ist bei den Angaben zum Ertragswert auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2
nur die Anzahl deiner Stellplätze einzutragen. Angaben zum Sachwert (Seite 6 von GW2) dürfen dann nicht gemacht werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich werde dann unter "Ergänzende Angaben" mitteilen, dass das Teileigentum an der Garage nicht eigenständig zu bewerten ist, sondern der Wohnung zugeschlagen werden soll.
mit der ETW kann man ja trotzdem stellen. Man riskiert bei 2 Erklärungen nicht, dass irgendwann ein Erinnerungsschreiben ins Haus flattert.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Charlie24, nein es gibt nur ein Aktenzeichen. Dazu ist ausgeführt " Übersicht zum Grundstück Köln-x ,X Str. , WE 32 GA. 76". Darunter sind aber sowohl die Grundstücke aus dem Wohnungsgrundbuch (12) als auch aus dem Teileigentumsgrundbuch (auch 12; die gleichen Grundstücksbezeichnungen nur eben ein anderes Grundbuchblatt) aufgeführt. In die Formulare habe ich jetzt nur die Grundstücke aus dem Wohnungsgrundbuch eingegeben...
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In die Formulare habe ich jetzt nur die Grundstücke aus dem Wohnungsgrundbuch eingegeben...
was ja in der Regel der Fall ist, dann muss man die Flurstücke doppelt erfassen. Dann erhöhen sich die m² für die Zeile 4 von GW2
etwas, aber dann ist die wirtschaftliche Einheit Wohnungseigentum vollständig erklärt. Ergänzende Angaben sind da nicht erforderlich.
Die Eintragung der Garagen im Teileigentumsgrundbuch führt nicht dazu, dass es sich bewertungsrechtlich um Teileigentum handelt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Charlie24, nochmals vielen Dank für diese Informationen. Nun habe ich noch eine Frage zum Bodenrichtwert. Im Schreiben des Finanzamts wurden 2 Richtwerte angegeben. Einer für (Ein-/Zweigeschossig) und einer für Mehrgeschossig. Ist es dann richtig, dass ich für die eingeschossige Garage den Richtwert (Ein-/Zweigeschossig) nehme? Das habe ich probehalber mal so eingegeben (mit den weiteren 12 Grundstücken) und erhalte keine Fehlermeldung mehr...
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Ist es dann richtig, dass ich für die eingeschossige Garage den Richtwert (Ein-/Zweigeschossig) nehme?
mehrgeschossig einzuordnen ist, dann gilt das auch für die Garagen bzw. deren Anteile am Grund und Boden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo, Charly 24
Ich komme mit dem Bodenrichtwert nicht klar. hab im 7 Parteienhaus Whg. mit 76 m². auf Grundstück mit 550m². Habe Mietanteil von 85/1000 und Bodenrichtwert von 180m² laut BORIS-Auskunft. Fehlermeldung lautet:
Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens. W
Was mach ich falsch?
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Ich meinte gar nicht Charly 24, sorry
Der m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 beträgt abgerundet 46 m².Freundliche Grüße
Charlie24
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