Hallo.
Ich bin Kleinunternehmer. Ich habe 2021 die Grundsicherung (ALG II) in Anspruch genommen. Ich habe gelesen, dass ALG II steuerfrei ist, aber unter Feld 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) steht im Infotext:
Was muss ich hier angeben? Oder kommt das in ein anderes Feld wie z.B. Feld 12 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG?
LG und vielen Dank im Voraus.
Ich bin Kleinunternehmer. Ich habe 2021 die Grundsicherung (ALG II) in Anspruch genommen. Ich habe gelesen, dass ALG II steuerfrei ist, aber unter Feld 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG) steht im Infotext:
Hier tragen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer ihre Betriebseinnahmen (ohne Beträge aus Zeilen 17 bis 21) mit dem Bruttobetrag ein. Dazu gehören auch erhaltene Hilfen und Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie.
LG und vielen Dank im Voraus.
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