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Grundsteuererklärung: Einfahrt als mehrgeschossiges Bauland mit Richtwert 300

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    Grundsteuererklärung: Einfahrt als mehrgeschossiges Bauland mit Richtwert 300

    Hallo.

    Nach langem Herumprobieren habe ich mittlerweile keine Fehler mehr. Jedoch wundert mich, dass eine gemeinsam mit einem Nachbarn genutzte Einfahrt (verläuft zwischen unseren Häusern) mit eigenem Zähler als mehrgeschossig, baureif, mit einem Bodenrichtwert von 300 ausgewiesen wird.
    Ist das so korrekt?

    Viele Grüße
    Thomas

    #2
    Nach meinen Erfahrungen aus den letzten Monaten ist es sehr häufig so, dass für solche Nebenflächen der gleiche Bodenrichtwert wie für

    den bebauten Bereich angesetzt wird. Ob das im Einzelfall immer richtig ist, können wir hier nicht beurteilen. Die BRW kommen von den

    Gutachterausschüssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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