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Nach Todesfall, Zugangserneuerung

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    Nach Todesfall, Zugangserneuerung

    Hallo,

    ich frage für meine Schwägerin.

    Ihr Ehemann ist im Frühjahr verstorben. Sie hat zwar die Zertifizierungsdatei, den Benutzernamen und Zugriff auf das Postfach aber das Passwort für Elster ist unbekannt.

    Sie wollte schon in Elster eine "Zugangserneuerung" durchführen aber es kommt immer eine Fehlermeldung. "Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten."

    Was muss meine Schwägerin unternehmen?

    Wichtig:
    Bleiben die bisherigen Daten in Elster vorhanden?

    Nach einer Anfrage über das Kontaktformular erhielt ich die Antwort, sie muss alles neu beantragen und die vorhandenen Daten sind verloren.

    Kann das sein? (es kommt doch sicherlich öfters vor das ein Ehepartner stibt?)

    Gruß Mark

    #2
    Kann das sein? (es kommt doch sicherlich öfters vor das ein Ehepartner stibt?)
    Wenn der überlebende Ehegatte das Passwort nicht kennt, ist da nichts zu machen. Das Passwort kennt auch die Finanzverwaltung nicht.

    Eine Zugangserneuerung ist nicht möglich, weil die Adressdaten stillgelegt wurden, Verstorbene haben nun mal keine Postanschrift mehr.

    Die Daten im bisherigen Konto sind zwar vorhanden, aber für niemand mehr zugänglich. Mit Passwort hätte man das Konto durchaus

    noch eine gewisse Zeit beibehalten können, selbst verlängern wäre möglich gewesen, weil dabei nichts geprüft wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      Danke für die Antwort.

      So etwas habe ich befürchtet. Wir waren etwas spät dran mit der Zugangserneuerung, aber es gab wichtigeres. Für 2022 ist ja die Erklärung schon gemacht. Wollte mich jetzt nur schon um den Zugang kümmern.

      Danke
      Gruß Mark

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        #4
        Für 2022 ist ja die Erklärung schon gemacht.
        Du meinst sicher: Für 2021 ! Nachdem hier der Ehemann verstorben ist, könnte man die Daten aus 2021 ohnehin nicht nach 2022 übernehmen,

        weil 2022 die Witwe als steuerpflichtige Person einzutragen ist. Unter dem Aspekt ist der Verlust der Daten im bisherigen Konto verschmerzbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,
          natürlich meinte ich 2021.

          Ja da wirst du recht haben.

          Danke
          Gruß Mark

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