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    Arztbesuche

    Hallo, kann man Fahrten zum Arzt bei der Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, wo trage ich diese ein und welche Nachweise braucht man ? Gruß Paul

    #2
    Notwendige Arztbesuche fallen unter außergewöhnliche Belastungen, für die es eine eigene Anlage gibt. Außergewöhnlich impliziert, dass diese nur insoweit relevant sind, als die zumutbare Belastung überschritten wird.
    Belege müssen nicht zwingend eingereicht, aber aufbewahrt werden. Auf Anforderung, was bei agB nicht völlig unwahrscheinlich ist, müssen die Arztbesuche also mindestens glaubhaft gemacht werden.

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      #3
      Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist aus der Steuervorausberechnung ablesbar. Bevor ich mir die Arbeit mache,

      Eigenbeteiligungen und Fahrtkosten zu erfassen, gebe ich deshalb testweise einen Betrag von einigen tausend € ein und

      lasse die Steuerberechnung laufen. Dann sehe ich in der Regel, dass sich der Erfassungsaufwand für mich nicht lohnt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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