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Grundsteuererklärung Hotelverpachtung Bayern (Wohnfläche)

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    Grundsteuererklärung Hotelverpachtung Bayern (Wohnfläche)

    Ich habe folgendes Problem bzgl. Feststellungserklärung (Bayern):
    ich verpachte meine Immobilie bzw. einzelne Zimmer, Anteile eines Putzraumes und einen Tiefgaragenstellplatz an einen Hotelbetrieb in Bayern. Im Kaufvertrag wurde damals die Wohnfläche der Zimmer festgehalten.
    Nun kommen mir die beiden Fragen auf:
    • Werden die Zimmer der Wohn- oder Nutzfläche zugerechnet?
    • Habe ich bzgl. der Garagenfläche auch einen "Freibetrag" von 50 qm?

    Vielen Dank

    #2
    Werden die Zimmer der Wohn- oder Nutzfläche zugerechnet?
    Meiner Meinung nach ist das alles Nutzfläche.

    Habe ich bzgl. der Garagenfläche auch einen "Freibetrag" von 50 qm?
    Der Freibetrag von 50 m² wird nur für Garagen / TG-Stellplätze gewährt, die zu einer Wohnnutzung gehören.

    https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für den Hinweis.
      Dass die Garage mit einer Wohnungsnutzung in Verbindung stehen muss, war mir bis gerade eben nicht bewusst. Hab es aber gerade nochmals in den Gesetzen nachgelesen.
      Ich hätte die Fläche aus dem Bauchgefühl heraus auch komplett als Nutzfläche angesetzt, da es sich nicht unbedingt um einem Wohnraum/Wohnzweck handelt, sondern gewerblich genutzt wird.

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