Ich habe folgendes Problem bzgl. Feststellungserklärung (Bayern):
ich verpachte meine Immobilie bzw. einzelne Zimmer, Anteile eines Putzraumes und einen Tiefgaragenstellplatz an einen Hotelbetrieb in Bayern. Im Kaufvertrag wurde damals die Wohnfläche der Zimmer festgehalten.
Nun kommen mir die beiden Fragen auf:
Vielen Dank
ich verpachte meine Immobilie bzw. einzelne Zimmer, Anteile eines Putzraumes und einen Tiefgaragenstellplatz an einen Hotelbetrieb in Bayern. Im Kaufvertrag wurde damals die Wohnfläche der Zimmer festgehalten.
Nun kommen mir die beiden Fragen auf:
- Werden die Zimmer der Wohn- oder Nutzfläche zugerechnet?
- Habe ich bzgl. der Garagenfläche auch einen "Freibetrag" von 50 qm?
Vielen Dank
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