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Frage zu ESz 1B, Anlage FB hier: 3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben

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    Frage zu ESz 1B, Anlage FB hier: 3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben

    ich erkläre gerade für eine unterjährig entstandene Erbengemeinschaft (als reduzierte Folgegemeinschaft einer vorherigen Erbengemeinschaft)
    und bin auf Seite: 3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben.
    Gewinn wird nach Bruchteilen aufgeteilt.

    Gebe ich in Zeile 37 ( unter: "Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen zu Beginn des Wirtschaftsjahres oder zum Eintrittszeitpunkt im Wirtschaftsjahr")
    die Bruchteile an, die zu Jahresbeginn bestand?

    Und die "neuen" Bruchteile bei: " Veränderungen der Aufteilungsquote nach Beginn des Wirtschaftsjahres oder nach Eintrittszeitpunkt im Wirtschaftsjahr"
    Unterpunkt:"Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil" mit dem enstprechenden, unterjährigen Datum

    #2
    ich erkläre gerade für eine unterjährig entstandene Erbengemeinschaft (als reduzierte Folgegemeinschaft einer vorherigen Erbengemeinschaft)
    Wenn da nur jemand unterjährig ausgeschieden und dessen Anteil jetzt anderen Beteiligten zugefallen ist, gibt es doch insgesamt nur eine Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn da nur jemand unterjährig ausgeschieden und dessen Anteil jetzt anderen Beteiligten zugefallen ist, gibt es doch insgesamt nur eine Erklärung.
      Dann habe ich es schon falsch gemacht!
      Von Jahresanfang bis zum Tag vor dem Sterbetag habe ich bereits eine Erklärung für die "ursprüngliche" Erbengemeinschaft abgegeben.
      Im Kommentar hatte ich dabei darauf hingewiesen, dass noch eine weitere Erklärung für das Jahr ab dem Sterbedatum für die neue, d.h. reduzierte Erbengemeinschaft folgt.

      Jetzt kann ich es halt nur noch so wie Eingang beschrieben, machen:
      Zeile 37 ( unter: "Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen zu Beginn des Wirtschaftsjahres oder zum Eintrittszeitpunkt im Wirtschaftsjahr")
      die Bruchteile an, die zu Jahresbeginn bestanden (also für 3 Erben)

      Und die "neuen" Bruchteile bei: " Veränderungen der Aufteilungsquote nach Beginn des Wirtschaftsjahres oder nach Eintrittszeitpunkt im Wirtschaftsjahr"
      Unterpunkt:"Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil" mit dem enstprechenden, unterjährigen Datum sowie 2 Erben mit ihren Bruchteilen

      Und wieder eine Erklärung dazu.

      Kommentar


        #4
        Von Jahresanfang bis zum Tag vor dem Sterbetag habe ich bereits eine Erklärung für die "ursprüngliche" Erbengemeinschaft abgegeben.
        So ist das aber in solchen Fällen nicht gedacht. Dafür gibt es doch die Zeilen für unterjährige Veränderungen. Vielleicht solltest du vorab mit

        deinem Finanzamt klären, ob du nicht besser eine korrigierte Erklärung für das Gesamtjahr einreichst als 2 Erklärungen jeweils für ein Rumpfjahr

        zu erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          So ist das aber in solchen Fällen nicht gedacht. Dafür gibt es doch die Zeilen für unterjährige Veränderungen. Vielleicht solltest du vorab mit

          deinem Finanzamt klären, ob du nicht besser eine korrigierte Erklärung für das Gesamtjahr einreichst als 2 Erklärungen jeweils für ein Rumpfjahr
          zu erstellen.
          OK - mache ich.
          Danke für die schnelle Antwort, Charlie24

          Kommentar

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