Hallo liebes Forum,
ich hatte 2021 Einkünfte aus dem Ausland mit Reverse-Charge-Verfahren durch meine nebenberufliche Selbstständigkeit.
Ich arbeite mit Mein Elster.
In welche Anlage und Zeile soll ich diese in meine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) eintragen?
Anlage S, Anlage AUS? Wenn ja, wo genau?
Danke im Voraus.
ich hatte 2021 Einkünfte aus dem Ausland mit Reverse-Charge-Verfahren durch meine nebenberufliche Selbstständigkeit.
Ich arbeite mit Mein Elster.
In welche Anlage und Zeile soll ich diese in meine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) eintragen?
Anlage S, Anlage AUS? Wenn ja, wo genau?
Danke im Voraus.
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