Einkünfte Reverse-Charge-Verfahren in ESt 2021

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  • LA0
    Neuer Benutzer
    • 25.10.2022
    • 1

    #1

    Einkünfte Reverse-Charge-Verfahren in ESt 2021

    Hallo liebes Forum,

    ich hatte 2021 Einkünfte aus dem Ausland mit Reverse-Charge-Verfahren durch meine nebenberufliche Selbstständigkeit.
    ​​​​​​​Ich arbeite mit Mein Elster.
    In welche Anlage und Zeile soll ich diese in meine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) eintragen?
    Anlage S, Anlage AUS? Wenn ja, wo genau?

    Danke im Voraus.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Einnahmen gehören in die Einnahmenüberschussrechnung.

    Die Einkünfte werden dann in die Einkommensteuererklärung übertragen. Anlage G oder Anlage S.

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