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Grundsteuerreform - qm weit auseinander

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    Grundsteuerreform - qm weit auseinander

    Hallo zusammen,

    wir haben eine ETW in NRW und bis auf die qm Angaben habe ich alles problemlos ausgefüllt.
    Laut versendetem Schreiben hat unsere WEG 900 qm, wenn ich jetzt die Angaben der Teilungserklärung nehme (Angaben werden benötigt wie viele Einheiten, kleiner 60qm, zwischen 60-100qm und welche größer als 100qm) komme ich auf einem Wert der gut 200qm mehr ausgibt.

    Klar, Kellerräume stehen drinnen, aber wie groß sind diese?
    Keiner hat genau Angaben?
    FA hatte ich versucht anzurufen, aber leider niemanden ans Telefon bekommen, die Chatfunktion ist ja nen Computer, also unbrauchbar.

    Soll ich es einfach passend machen?
    Einer der Eigentümer hat es gemacht, aber er rückt keine Daten raus (ich frage keine Steuernummern ab, es geht alleine um die qm Angaben.
    Hausverwaltung werde ich jetzt nochmal anschreiben.
    Was könnte passieren wenn dem FA auf einmal 200qm mehr angegeben werden? Alle Steuerbescheibe von früher ungültig und jeder Eigentümer wird zur Kasse gebeten (Nachforderungen).

    Vielen Dank.

    Schöne Grüße

    #2
    Ich verstehe kein Wort.

    Kommentar


      #3
      wir haben eine ETW in NRW ...
      Und genau für diese eine Eigentumswohnung erstellst du die Erklärung ! Das ist die wirtschaftliche Einheit, um die es geht.

      Dafür musst du euren rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden der Wohnanlage ermitteln und die Wohnfläche eurer

      Wohnung angeben sowie, soweit vorhanden, die Anzahl von Garagen- oder Tiefgaragenstellplätzen. Die Nutzfläche von Kellerräumen

      interessiert nicht, die rechnen nicht zur Wohnfläche.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Charlie24

        Wir haben vor einiger Zeit das Anschreiben (komme nicht auf den Fachausdruck) vom Amt bekommen wo Grundbuchblattnummer, Flurstück, etc. alles draufsteht. Dort steht auch u.a. die Fläche in qm.

        Dort steht z.b. 900 qm.

        Dann wird bei der Anlage GW2, Punkt 3 nach der Angaben zu den Wohn- und Nutzräumen gefragt wie viele Einheiten unter 60qm, zwischen 60-100qm und welche über 100qm groß sind.

        Mir wurde gesagt, dass ich dort alle Einheiten die unsere WEG besitzt einzutragen habe, also nicht nur meine, sondern auch von dem restlichen Eigentümern.

        Diese Daten habe ich aus meiner Teilungserklärung übernommen, jetzt kommt der Unterschied das es nicht 900qm sind, sondern über 200qm MEHR.

        Dabei kommt natürlich zwangsläufig eine Fehlermeldung und kein Versand möglich.

        Einer der Eigentümer (sogar im Beirat) hatte mir gesagt, dass er unter telefonischer Anleitung des FA die Daten bei GW3 eingetragen habe, welche genauen Zahlen er eingetragen will er nicht sagen.

        Ich hoffe das ich jetzt verstanden wurde.

        Kommentar


          #5
          Es wird nur deine Wohnung erklärt. Wer immer behauptet hat, du müsstest alle Wohnungen erklären, irrt. Das gleiche gilt für die Behauptung, du müsstest GW3 ausfüllen, Beirat oder nicht.

          Ansonsten kann und darf die gesamte Wohnfläche natürlich größer sein als das Grundstück. Es ist ja nicht verboten, mehrere Stockwerke zu bauen.

          Hast du eigentlich den Sticky zu Grundsteuer alle BL plus BaWü gelesen?

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank.
            Jetzt meckert er wegen der Größe Punkt 10 und 11.
            Laut Kaufvertrag ist 935qm groß und wir haben 751/10.000, aber er meckert.
            Als qm unserer Wohnung steht 84qm, dass sind mehr als die 751/10.000

            Bei den Eheleuten haben wir die 751/10.000 (also bei Frau und Mann) jeweils eingetragen und alles o.k.

            Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
            Diese Galerie hat 1 Bilder
            Zuletzt geändert von djcroatia; 26.10.2022, 17:00.

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              #7
              Bei den Eheleuten haben wir die 751/10.000 (also bei Frau und Mann) jeweils eingetragen und alles o.k.
              Was aber natürlich falsch ist ! Wenn euch die Wohnung zu gleichen Anteilen gehört, dann ist jeweils 1 und 2 korrekt, jedem gehört die Hälfte.

              Bei einer Flurstücksgröße von 935 m² und dem genannten Miteigentumsanteil am Flurstück errechnet sich für die Zeile 4 von GW2

              ein m²-Anteil am Grund und Boden von abgerundet 70 m². Da wird nicht nach der Wohnfläche gefragt !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe jetzt jemanden an der Hotline erreich.
                GW2, Punkt 4 hatte ich weiterhin die gesamte Fläche eingetragen, aber dort muss eine geringe Zahl eingetragen werden. In meinem Fall ausgerechnet 70qm (935/10.000x751=70,22 - abrunden auf 70).

                Fertig und keine Fehlermeldungen mehr.

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                  #9
                  Zitat von djcroatia Beitrag anzeigen
                  Fertig und keine Fehlermeldungen mehr.
                  Mit Lesen von dem, was im Sticky steht und Charlie schreibt, wäre es einfacher gewesen. Aber des Menschen Wille ist sein Königreich.

                  Kommentar


                    #10
                    In meinem Fall ausgerechnet 70qm
                    Das stand auch in meiner Antwort Nr. 7, ist also so neu auch nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das stand auch in meiner Antwort Nr. 7, ist also so neu auch nicht.
                      Entschuldige bitte

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