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Grundsteuer Zeile 51 Anteil 25%

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    Grundsteuer Zeile 51 Anteil 25%

    Guten Tag,

    uns gehört anteilig ein Zufahrtsweg (Grundstücksgemeinschaft).

    4 Personen jeweils 1/4.

    Was soll ich da in Zeile 51 pro Person Zähler Nenner eintragen?

    Entweder 250/1000 oder 1/4 oder sonstwas?

    Habe leider stark abweichende Angaben gefunden
    und in der Erklärung zu GW1 GW1A steht garnichts
    Erklärendes dazu.

    Thüringen.

    MfG
    Zuletzt geändert von Hanspeter123; 25.10.2022, 15:34.

    #2
    Ist der Weg eine eigene wirtschaftliche Einheit oder ist gehört der Weg anteilig zu bebauten Grundstücken ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich gehe von Ersterem aus da dieser Weg ein eigenes
      Aktenzeichen hat, ich 2 getrennte Anschreiben zwecks
      Grundsteuer bekam. Einmal zum Zufahrtsweg und einmal
      fürs Hausgrundstück.

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        #4
        Wenn der Weg ein eigenes Aktenzeichen hat, dann würde ich mit den Nachbarn noch klären, ob du als einziger ein Schreiben

        wegen des Wegs erhalten hast. Wenn ja, dann muss einer die Erklärung für alle einreichen. 1 und 4 wäre dann in Zeile 51 von GW1

        korrekt, wobei 250 und 1000 natürlich auch nicht falsch sind. Es ist aber üblich, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu verwenden.

        Wenn im Grundbuch alle Miteigentümer nach Bruchteilen eingetragen sind und nicht die Gemeinschaft als solche, dann ist das aus

        Sicht des Finanzamts eine Bruchteilsgemeinschaft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die gut verständliche Erklärung.

          Ja, nur wir haben diesen Brief für den Weg bekommen
          und müssen den für beide Familien einreichen.

          In allen Unterlagen wie Grundbuch und auch im
          Anschreiben zur Grundsteuer (Weg) steht überall
          Grundstücksgemeinschaft.

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            #6
            Dann erklärt es unter Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.

            Für die Bewertung spielt das sowieso keine Rolle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Dann erklärt es unter Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen.

              Für die Bewertung spielt das sowieso keine Rolle.
              Ja so wollte ich das ausfüllen, habe jetzt allerdings das
              Problem mit Zeile 11 "zur wirtschaftl. EINH. gehörender
              Anteil" ZN.

              Wenn ich jetzt die 4 Personen bei den Eigentumsverhältnissen
              aufliste und bei Zeile 51 ZN 1/4 hineinschreibe, was denn nun
              bei Zeile 11?

              Vielen Dank für die Hilfe!

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                #8
                was denn nun bei Zeile 11?
                Zeile 11 von GW1 ist 1 und 1, das gesamte Wegeflurstück ist eine wirtschaftliche Einheit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  Wenn im Grundbuch alle Miteigentümer nach Bruchteilen eingetragen sind und nicht die Gemeinschaft als solche, dann ist das aus

                  Sicht des Finanzamts eine Bruchteilsgemeinschaft.[/B]
                  Da hatten Sie natürlich recht, habe dort Bruchteilgemeinschaft eingetragen anstatt Grundstücksgemeinschaft nat. Personen,
                  da dies laut Erklärung eher auf Gesellschaften wie KG OHG etc. zuträfe.

                  Warum in den Briefen allerdings überall Grundstücksgemeinschaft steht, vermutlich nur als Anrede.

                  Kommentar


                    #10
                    Warum in den Briefen allerdings überall Grundstücksgemeinschaft steht, vermutlich nur als Anrede.
                    Das kann gut sein, Bruchteilsgemeinschaft als Anrede wäre doch etwas gewöhnungsbedürftig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Zeile 11 von GW1 ist 1 und 1, das gesamte Wegeflurstück ist eine wirtschaftliche Einheit.
                      Sollte ich hier nicht eher 250/1000 eintragen anstatt
                      1 und 1, da mir das Grundstück doch nur wie vorher erwähnt
                      zu einem Viertel gehört, der Rest meiner Frau und den beiden
                      Nachbarn, was ich ja später bei den Eigentumsverhältnissen
                      und Anlage Feststellungsbeteiligte eintrage.

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                        #12
                        Du erstellst eine Erklärung für alle 4 Beteiligten und nicht für dich allein. Euch allen zusammen gehört doch das Wegegrundstück zu 100%.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Verständlich, danke.

                          Zur Art des Grundstückes gibts leider wieder nicht genügend
                          Auswahlmöglichkeit.

                          Im Grundbuchauszug steht Verkehrsfläche.

                          Ist dies nun als unbebautes Grundstück, Wohn-oder
                          Nichtwohngrdstck. anzugeben.

                          Bebaut ist da nichts, nur eine gemeinsam genutzte gepflasterte Zufahrt zu 2 EFH.

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                            #14
                            Das ist ein unbebautes Grundstück, es sind nur Angaben zum Grund und Boden zu machen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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