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Angaben in Anlagen R, N etc. Papierform vs. Elster

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    Angaben in Anlagen R, N etc. Papierform vs. Elster

    Erstmalig versuche ich als Altersrentner die ESt mit Elster zu erledigen, nachdem ich mich wg. Grundsteuer anmelden musste.
    Bisher in Papierform ohne Probleme. Hier waren bei etlichen Formularen zuletzt keine Einträge nötig, weil eDaten dem FA bereits vorlagen.
    In Elster muss nun alles eingetragen werden?
    (Ich hoffte eigentlich, dass hier nach Eingaben von Steuer-ID etc. bereits alles Vorliegende angezeigt wird.)

    #2
    In Elster muss nun alles eingetragen werden?
    Ja, sonst stimmt ja die Steuervorausberechnung nicht. Du kannst aber doch den Bescheinigungsabruf nutzen, falls du den

    bei der Registrierung gleich mit beantragt hast. Dann hast du auch einen Brief mit einem Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX

    erhalten. Der Bescheinigungsabruf wird beim Start einer neuen Erklärung angeboten, man kann ihn aber auch später aufrufen.

    Die Anlage R und die Anlage Vorsorgeaufwand werden dann automatisch mit den aktuellen Daten befüllt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie24.
      Ja, ich habe einen Abrufcode für elektronische Bescheinigungen und einen Freischaltcode für meine Ehefrau, aber ich habe noch kein Formular gefunden, wo ich diese Codes eingeben kann?

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        #4
        Ok, die "Bescheinigungen/Werte" habe ich jetzt unter Formulare + Leistungen gefunden. Wie bekomme ich die Zahlen nun in die ELSTER-Formulare? Angeboten wird PDF, HTML oder ZIP-Datei?

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          #5
          Beim Start einer neuen Erklärung wird der Abruf der Daten zum Ausfüllen angeboten.

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            #6
            Danke, multi.
            Habe ich inzwischen auch gefunden und für mich veranlasst - allerdings hat sich in den Formularen noch nichts verändert, vielleicht weil ich alles (?) schon händisch eingetragen habe.
            Bei der Verknüpfung der Daten meiner Ehefrau komme ich auch nicht weiter.
            Werde wohl doch morgen ins Rathaus fahren und mir wieder die guten alten Papierformulare holen ... dann geht's fix.

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              #7
              Ok, die "Bescheinigungen/Werte" habe ich jetzt unter Formulare + Leistungen gefunden
              Die sind aber nicht für die Übernahme in die Steuererklärung gedacht, die kann man nur auf den eigenen Rechner downloaden.

              Entweder das Angebot beim Start einer neuen Erklärung annehmen (siehe die Antwort von multi) oder den Abruf bei geöffnetem

              Entwurf der Erklärung über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten. Man muss personenbezogen

              abrufen. Falls die Ehefrau noch nicht freigeschaltet ist, zuerst freischalten. Es dauert danach 1 bis 2 Tage, bis alle Bescheinigungen

              abrufbar sind.

              Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke, Charlie24.
                Den Freischaltcode für meine Ehefrau habe ich auch, und eine weitere Person eingerichtet.

                Aber wie schon vorher geschrieben, die ELSTER-Seiten sind doch komplexer als erhofft.
                (Früher waren das einfach die gleichen Formulare, nur im Computer und mit Rückinfos.
                Heute ist's für Erfahrene vielleicht auch bequem, aber man muss sich doch länger hineindenken und mit Beratung erst mal Erfahrungen sammeln.)
                Ich mache dann doch erst mal mit Papier weiter!

                Danke für Eure Bemühungen.
                Zuletzt geändert von Orbis; 25.10.2022, 18:47.

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                  #9
                  Ich mache dann doch erst mal mit Papier weiter!
                  Dass im ersten Jahr ein gewisser Mehraufwand entsteht, stimmt natürlich, aber ab dem 2. Jahr ist man deutlich schneller als auf Papier.

                  Da stehen die Daten aus dem Vorjahr zur Verfügung, die man dann mit den Bescheinigungen weitgehend auf den aktuellen Stand bringt.

                  Das dauert keine 5 Minuten. Haushaltsnahe Aufwendungen, agB und bestimmte Sonderausgaben wie z. B. Spenden muss man auch auf

                  Papier jedes Jahr manuell eintragen. Ich würde mich nicht abschrecken lassen. Ich sehe Anfang März, ob ich etwas zurückbekomme oder

                  nachzahlen muss und gebe entsprechend früher oder später im Jahr ab. Papier ist für mich Blindflug.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ja, Charlie24, völlig klar. Ich versuch's dann für 2022 rechtzeitig in 2023. Vielleicht dann ja wieder mit Deiner Hilfe! :-)

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