Hallo zusammen,
bei mir geht es um Zeile 4 „Angaben zum Grund und Boden“ im Anhang GW2 der Grundsteuer-Feststellungserklärung für Rheinland-Pfalz.
Ich besitze eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragen-Stellplatz. In der mir vom Finanzamt zugesandten Ausfüllhilfe sind zwei Grundstücksanteile aufgeführt.
Gemäß der Elster-Onlinehilfe Nr. 10 zur genannten Zeile 4 wird die Fläche des Tiefgaragen-Stellplatzes nicht gesondert erfasst (siehe auch Anhang 1).
Heißt das also, dass in Zeile 4 bei der „Fläche des Grundstücks“ nur jener der Eigentumswohnung zuzurechnende Flurstücksanteil (bei mir 107 m²) anzugeben ist und der dem Tiefgaragen-Stellplatz zuzurechnende Grundstücksanteil (bei mir 18 m²) nicht hinzuzurechnen ist???
Auch die Elster-Onlinehilfe zu Zeile 10 des Anhanges GW2 ( siehe Anhang 2) gibt - aus meiner Sicht - dazu keine schlüssige Antwort und auch die Hilfen zum Papierformular sind selbstverständlich in gleicher Weise formuliert.
Ich bitte um Eure Rückinfo.
Gruß
Pfalzgraf
bei mir geht es um Zeile 4 „Angaben zum Grund und Boden“ im Anhang GW2 der Grundsteuer-Feststellungserklärung für Rheinland-Pfalz.
Ich besitze eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragen-Stellplatz. In der mir vom Finanzamt zugesandten Ausfüllhilfe sind zwei Grundstücksanteile aufgeführt.
Gemäß der Elster-Onlinehilfe Nr. 10 zur genannten Zeile 4 wird die Fläche des Tiefgaragen-Stellplatzes nicht gesondert erfasst (siehe auch Anhang 1).
Heißt das also, dass in Zeile 4 bei der „Fläche des Grundstücks“ nur jener der Eigentumswohnung zuzurechnende Flurstücksanteil (bei mir 107 m²) anzugeben ist und der dem Tiefgaragen-Stellplatz zuzurechnende Grundstücksanteil (bei mir 18 m²) nicht hinzuzurechnen ist???
Auch die Elster-Onlinehilfe zu Zeile 10 des Anhanges GW2 ( siehe Anhang 2) gibt - aus meiner Sicht - dazu keine schlüssige Antwort und auch die Hilfen zum Papierformular sind selbstverständlich in gleicher Weise formuliert.
Ich bitte um Eure Rückinfo.
Gruß
Pfalzgraf
Kommentar