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Grundsteuer-Feststellungserklärung

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    Grundsteuer-Feststellungserklärung

    Hallo zusammen,

    bei mir geht es um Zeile 4 „Angaben zum Grund und Boden“ im Anhang GW2 der Grundsteuer-Feststellungserklärung für Rheinland-Pfalz.

    Ich besitze eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragen-Stellplatz. In der mir vom Finanzamt zugesandten Ausfüllhilfe sind zwei Grundstücksanteile aufgeführt.

    Gemäß der Elster-Onlinehilfe Nr. 10 zur genannten Zeile 4 wird die Fläche des Tiefgaragen-Stellplatzes nicht gesondert erfasst (siehe auch Anhang 1).

    Heißt das also, dass in Zeile 4 bei der „Fläche des Grundstücks“ nur jener der Eigentumswohnung zuzurechnende Flurstücksanteil (bei mir 107 m²) anzugeben ist und der dem Tiefgaragen-Stellplatz zuzurechnende Grundstücksanteil (bei mir 18 m²) nicht hinzuzurechnen ist???

    Auch die Elster-Onlinehilfe zu Zeile 10 des Anhanges GW2 ( siehe Anhang 2) gibt - aus meiner Sicht - dazu keine schlüssige Antwort und auch die Hilfen zum Papierformular sind selbstverständlich in gleicher Weise formuliert.

    Ich bitte um Eure Rückinfo.

    Gruß
    Pfalzgraf
    Angehängte Dateien

    #2
    Natürlich muss der mit dem Sondereigentum am TG-Stellplatz verbundene Miteigentumsanteil am Grund und Boden mit erfasst werden.

    Bei identischem Bodenrichtwert ist jeweils 1 - erste Fläche auszuwählen und für Zeile 4 von GW2 nur eine Summe zu bilden.

    Die Nutzfläche des TG-Stellplatzes muss nicht erfasst werden, da reicht die Anzahl.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Ihre Rückinfo.

      So, wie von Ihnen beschrieben hatte ich zunächst meine Erklärung ausgefüllt. Als ich mir dann nach Fertigstellung nochmal alle Online-Hilfe Erläuterungen angeschaut habe, hat mich die Hilfe Nr.10 zu Zeile 4 des Anhanges GW2 so irritiert, dass ich unsicher wurde.


      Ich bin der Meinung, dass die dort gewählte Formulierung der Online-Hilfe an der Stelle unglücklich und irreführend ist. Dies war sicherlich auch der Grund dafür, dass zwei unterschiedliche Personen des zuständigen Finanzamtes - auf meine Rückfrage hin - ganz und gar gegensätzliche Aussagen zu diesem Punkt ( Zeile 4 im Anhang GW2) getätigt haben.


      Nochmals danke und Gruß,
      Pfalzgraf

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        #4
        Manche Hilfetexte und manches Beispiel verwirren mehr als sie helfen.

        Zumeist ist nämlich mit Tiefgaragenstellplätzen ein weiterer Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden, der im Hauptvordruck
        ebenfalls unter Gemarkungen und Flurstücke zu erfassen ist und den m²-Anteil für die Zeile 4 der Anlage Grundstück erhöht. Für viele Nutzer ist nicht
        erkennbar, dass mit Fläche hier die tatsächliche Nutzfläche gemeint ist.

        Der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden ist immer bewertungsrelevant, das gilt für alle Bundesländer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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