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Bitte geben Sie auf Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an?

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    Bitte geben Sie auf Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an?

    Hallo. Ich möchte meine Steuererklärung absenden, jedoch hängt MeinElster mit diesen Fehlermeldungen:

    "Gefundene Fehler und Konflikte

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). "

    Hierzu schlägt mir MeinElster foglendes vor anzukreutzen:
    " 2 - Erklärung zur Kirchensteuerpflicht
    Zeile 6
    Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde Kennzahl 203"
    Ich bin kirchensteuerpflichtig, jedoch wurde der Kirchensteuerbetrag bereits in Anlage KAP von mir eingetragen in Zeile 39. Diese wurde also einbehalten - so kam ja das Dokument auch von der Bank. Also wäre es meines Erachtens Quatsch dort das Häkchen zu setzen.

    Das schlägt mit MeinElster zur Lösung vor:
    https://i.imgur.com/9wQDoxY.png
    Außerdem möchte ich keine Günstigerprüfung vornehmen lassen, da ich ja meine Freistellungsauftrag korrekt verteilt hattte. Das habe ich auch in Anlage KAP Zeile 16 so eingetragen: "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (gegebenenfalls 0)": 801€.

    Der 2. Punkt sagt mir nichts: "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" - aber laut Erklärung, trifft nichts auf mich zu. Also auch Unsinn.

    Kann ich MeinElster nicht dazu bewegen die Einkommenssteuererklärung trotzdem abzuschicken? Es ist ja offensichtlich nichts falsch.

    #2
    Was ist jetzt eigentliche Grund für die Einreichung der Anlage KAP ? Zeile 5 würde man bei falsch verteilten Freistellungsaufträgen ankreuzen.

    Das Problem hast du ja nicht. Sind ausländische Kapitalerträge zu erklären oder was ist sonst der Grund ?

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Dir Charlie. Also muss man die Jahressteuerbescheinigung, welche man von seiner Bank erhält gar nicht in die Einkommenssteuereklärung übertragen? Egal ob man ><801€ an Kapitalerträgen erzielt hat?

      Die Bank gibt ja eindeutig in dieser vor: "Zeile 7 Anlage KAP
      (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne
      des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)"

      Zudem zahle ich auch Kirchensteuer auf die Kapitalerträge, welche ich auch unter gezahlter Kirchensteuer in MeinElster hinzufüge. Das Finanzamt kann doch sonst gar nicht nachvollziehen, woher diese kommen, wenn ich diese nirgends anders in der Anlage KAP aufführe. Die sollten ja hier auftauchen nebst der gezahlten Kapitalertragssteuer sowie dem Solidaritätszuschlag. Und wenn ich diese 3 Positionen dort angebe, dann sollte ich ja die Kapitalerträge in Feld 7 ( 3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) auch angeben.

      Die Kapitalerträge sind von Aktien & ETF(World) - ich nehme an, da World ETF und ausländische Aktien-Firma sind das ausländische Kapitalerträge. Oder wären die als solche deklariert von meiner Bank in der Jahressteuerbescheinigung?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Also muss man die Jahressteuerbescheinigung, welche man von seiner Bank erhält gar nicht in die Einkommenssteuereklärung übertragen? Egal ob man ><801€ an Kapitalerträgen erzielt hat?
        Genau so ist es. Daher nennt es sich auch Abgeltungsteuer.

        Zudem zahle ich auch Kirchensteuer auf die Kapitalerträge, welche ich auch unter gezahlter Kirchensteuer in MeinElster hinzufüge.
        Nein, die darfst du da nicht hinzufügen. Ausnahme wäre eine positive Günstigerprüfung in der Vergangenheit (alle Bescheide die im zu erklärenden Jahr gezahlt wurden).

        Die Kapitalerträge sind von Aktien & ETF(World) - ich nehme an, da World ETF und ausländische Aktien-Firma sind das ausländische Kapitalerträge.
        Nein, es sind keine ausländischen Kapitalerträge (im Sinne der Zeile 19 KAP). Du hast eine inländischen Bank, und dann musst du alles gem. Bescheinigung erklären (die Zeilennummern stehen ja dabei).
        Oder du erklärst es gar nicht (s.o.).

        Stefan

        PS: Ich hab' dir im anderen Forum auch noch geantwortet. Link: https://forum.steuerberaten.de/viewt...p=34159#p34159
        Zuletzt geändert von reckoner; 25.10.2022, 22:54.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Es hat schon seinen Grund, dass die Abgeltungssteuer so heißt, wie sie heißt. Die Abgeltungswirkung betrifft auch Soli und Kirchensteuer.

          Mit ausländischen Erträgen sind solche bei ausländischen Banken und Brokern gemeint, die keine deutsche Abgeltungssteuer abführen.

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            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Nein, die darfst du da nicht hinzufügen. Ausnahme wäre eine positive Günstigerprüfung in der Vergangenheit (alle Bescheide die im zu erklärenden Jahr gezahlt wurden).
            Die Auswirkung einer positiven Güntigerprüfung stünde dann im Steuerbescheid vom FA vom letzten Jahr. Sind nur Beispielzahlen. Es stünde unter verbleibende Beiträge / Kultus/Kirchensteuer mit -8€:
            6gp39Dq.png
            Diesen Wert dann eintragen meinst du. Nicht den Wert von der Jahressteuerbescheinigung der Bank. Korrekt? Diesen trage ich nie und in keinem Fall irgendwo ein?

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Du hast eine inländischen Bank, und dann musst du alles gem. Bescheinigung erklären (die Zeilennummern stehen ja dabei).
            Oder du erklärst es gar nicht (s.o.).
            Ich habe es ja gemäß der Bescheinigung der Bank eingetragen. Trotzdem "meckert" MeinElster.
            Zuletzt geändert von Pascal; 25.10.2022, 23:50.

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              #7
              Ich habe es ja gemäß der Bescheinigung der Bank eingetragen. Trotzdem "meckert" MeinElster.
              Nochmal die Frage: Welchen Grund gibt es, die Anlage KAP überhaupt einzureichen ? Wenn du Kapitalerträge bei

              nur einer inländischen Bank erzielt hast, ist das in der Regel überflüssig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke. Ich habe die Jahressteuerbescheinigung meiner Bank erhalten. Somit bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich diese auch in der Steuererklärung anzugeben habe. Dem ist wohl nicht so.

                Jedoch möchte ich es jetzt trotzdem tun - um die Günstigerprüfung durchführen zu lassen. Ich hoffe, sie schadet nicht. So wie ich das verstehe beträgt der Abgeltungssteuersatz 25%. Nach der Günstigerprüfung kann er höher sein - das wäre pech weil ich dann mehr Steuern zahlen müsste, aber auch geringer. Dann würde ich weniger Steuern zahlen. Unter dem Punkt "Steuerbelastung" vom letzten Jahr des Steuerbescheids vom FA steht ein Prozentwert. Ist das der persönliche Steuersatz? Dieser liegt dort unter 25%. Ob das in diesem Jahr genauso ist, kann ich natürlich erst nach dem Steuerbescheid vom FA sagen. Aber wenn ich mich an diesem orientiere, dann würde ich mit 25% höher liegen.

                Oder statt Günstigerprüfung: "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" wählen? Dann wäre MeinElster ja auch zufrieden. Aber steuerlich sinnvoll?
                Zuletzt geändert von Pascal; 25.10.2022, 23:59.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
                  Danke. Ich habe die Jahressteuerbescheinigung meiner Bank erhalten. Somit bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich diese auch in der Steuererklärung anzugeben habe. Dem ist wohl nicht so.
                  So ist es, aber erst seit 2009, da muss man das noch nicht bekommen haben.

                  Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
                  Jedoch möchte ich es jetzt trotzdem tun - um die Günstigerprüfung durchführen zu lassen. Ich hoffe, sie schadet nicht. So wie ich das verstehe beträgt der Abgeltungssteuersatz 25%. Nach der Günstigerprüfung kann er höher sein - das wäre pech weil ich dann mehr Steuern zahlen müsste, aber auch geringer. Dann würde ich weniger Steuern zahlen. Unter dem Punkt "Steuerbelastung" vom letzten Jahr des Steuerbescheids vom FA steht ein Prozentwert. Ist das der persönliche Steuersatz? Dieser liegt dort unter 25%. Ob das in diesem Jahr genauso ist, kann ich natürlich erst nach dem Steuerbescheid vom FA sagen. Aber wenn ich mich an diesem orientiere, dann würde ich mit 25% höher liegen.
                  Was bedeutet wohl das Wort "Günstigerprüfung"? Genau: Wenn die Abgeltungssteuer günstiger ist als der perönliche Steuersatz, bleibt es bei der Abgeltungssteuer.

                  Statt des persönlichen Steuersatzes ist eher der Grenzsteuersatz relevant. 2021 müsste er für etwa 17T€ bei 25% gelegen haben.


                  PS: Bist du eigentlich unter ähnlichem Usernamen im Wertpapierforum aktiv? Falls ja, hast du jviel gelernt...

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                    #10
                    Hallo,

                    Diesen Wert dann eintragen meinst du. Nicht den Wert von der Jahressteuerbescheinigung der Bank. Korrekt? Diesen trage ich nie und in keinem Fall irgendwo ein?
                    Nur in die Anlage KAP.

                    Grundsätzlich sind die Kirchensteuern auf Abgeltungsteuern nicht als Sonderausgaben absetzbar (wie schon gesagt, sie sind bereits durch einen geringeren Abgeltungssteuersatz berücksichtigt).
                    Wird nun aber die Günstigerprüfung beantragt und ist diese auch positiv (=günstiger), dann wandern auch die Kirchensteuern wieder zu den Sonderausgaben. Das geschieht aber automatisch in dem Bescheid, da muss man erstmal nichts tun. Anmerkung: Günstigerprüfung bedeutet ja, dass man sämtliche Kapitalerträge erklären muss, und damit auch alle Steuern (ich spreche hier nur von der Anlage KAP).
                    Die Kirchensteuern die dann durch den Bescheid erstattet oder nacherhoben werden muss man im nächsten Jahr in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben eintragen. Es ist aber nicht tragisch wenn man das vergisst, das Finanzamt kennt die Beträge und wird sie höchstwahrscheinlich von selber berücksichtigen.

                    Nach der Günstigerprüfung kann er höher sein -
                    Nein, kann er nicht.

                    Unter dem Punkt "Steuerbelastung" vom letzten Jahr des Steuerbescheids vom FA steht ein Prozentwert. Ist das der persönliche Steuersatz?
                    Ja, das ist der persönliche Steuersatz. Aber für die Günstigerprüfung ist der nicht relevant, du musst dir den Grenzsteuersatz anschauen (LINK) - und selbst wenn der unter 25% liegt kann es scheitern.

                    Oder statt Günstigerprüfung: "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" wählen? Dann wäre MeinElster ja auch zufrieden.
                    Ist das so? Also, dass der Fehler dann verschwindet?
                    Dann kann es eigentlich nur an einem Eintrag in Zeile 17 liegen, das ist nämlich der einzige Unterschied zwischen den beiden Anträgen.

                    Aber steuerlich sinnvoll?
                    Woher sollen wir das wissen?
                    Ich hatte ja - in dem anderen Forum - schon gefragt, warum du die Kapitalerträge erklären willst. Das muss jetzt von dir kommen, wir kennen deine Situation nicht.
                    Möglichkeiten:
                    - dein Grenzsteuersatz liegt unter 25%
                    - dein Freistellungsauftrag war ungünstig verteilt oder gar nicht gestellt
                    - du hattest unversteuerte Kapitalerträge (etwa im Ausland oder Privatdarlehen)
                    - deine Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage bescheinigt (Zeile 11)
                    - du hattest Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)
                    - du hattest Totalverluste (Zeile 15)
                    - deine Bank hat irgendeinen Fehler gemacht den du korrigieren willst (z.B. hat meine Bank in 2020 die chinesische Quellensteuer nicht berücksichtigt, das korrigiere ich in der Erklärung)
                    u.e.m.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Danke euch multi und reckoner!

                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      So ist es, aber erst seit 2009, da muss man das noch nicht bekommen haben.
                      O.k., aber jetzt gebe ich die ja für 2021 ab. Somit müsste ich die Sachen nicht angeben. Rein rechtlich würde ich mit Nichtangabe also nichts falsch machen. Es sei denn, es wären ausländische Kapitalerträge oder inländische, wofür noch keine Steuer abgeführt worden wäre.

                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      Was bedeutet wohl das Wort "Günstigerprüfung"? Genau: Wenn die Abgeltungssteuer günstiger ist als der perönliche Steuersatz, bleibt es bei der Abgeltungssteuer.
                      Es kommt auf die Perspektive an. Die Günstigerprüfung macht ja das FA. Es hätte ja auch aus ihrere Perspektive somit gut sein können. Ob es günstiger für das FA ist.

                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      Statt des persönlichen Steuersatzes ist eher der Grenzsteuersatz relevant. 2021 müsste er für etwa 17T€ bei 25% gelegen haben.
                      Doch dazu müsste ja dann noch

                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      PS: Bist du eigentlich unter ähnlichem Usernamen im Wertpapierforum aktiv? Falls ja, hast du jviel gelernt...
                      Ja das kann gut sein. Ich habe eine Matheschwäche. Und beim Thema Steuern, welches ich recht kompliziert finde, notiere ich mir jedes Jahr, wie ich was wo eintragen muss. Auch das Prinzip dazu. Doch es kommt ja immer mal eine Veränderung hinzu, wie z.B. MeinElster - welches dann mit roten oder gelben Fehlern oder Hinweisen einen die Erklärung gar nicht erst abgeben lässt.

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                        #12
                        Die Günstigerprüfung macht ja das FA.
                        Das Ergebnis der Günstigerprüfung sieht man auch in der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER. Und wenn die nicht positiv ausfällt,

                        löscht man eben die Anlage KAP wieder. Man muss natürlich Zeile 4 ankreuzen, damit überhaupt eine Prüfung stattfindet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,

                          Es kommt auf die Perspektive an. Die Günstigerprüfung macht ja das FA. Es hätte ja auch aus ihrere Perspektive somit gut sein können. Ob es günstiger für das FA ist.
                          Grundsätzlich richtig. Beim Finanzamt und auch allgemein bei Behörden kannst du dir aber merken, dass es immer aus der Sicht des Bürgers ist.

                          Ich habe eine Matheschwäche.
                          Gut, dass du das sagst, versuche ich mir zu merken.
                          Gerade erst habe ich im anderen Forum geschrieben, dass Prozentrechnung wohl nicht so dein Ding ist. Entschuldigung dafür, man schreibt sowas recht schnell mal ohne die Hintergründe zu kennen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Der Tipp mit dem ausprobieren, was günstiger ist, war gut. Ich dachte, da säße ein Finanzbeamtert und fordert Unterlagen von der Bank etc. an um die Günstigerprüfung vornehmen zu können. Ist nur etwas lästig, weil man dann wieder alles eintragen muss, nach dem Löschen. Praktisch wäre, wenn man die Anlage KAP einfach nicht anhaken könnte & dann so der Wert geprüft werden könnte.

                            Das im anderen Forum hatte ich als Scherz aufgefasst. Wäre ja auch kompliziert, wenn man nicht vom Standard ausgehen würde bei allen Dingen. Mache ich anders herum ja genauso. Von daher alles gut. Ich bin ja dankbar, dass mir hier so extrem gut und schnell (Abgabetermin eilt) geholften wurde.

                            Bei den Anträgen in der Anlage KAP gibt es noch einen 2. Punkt:

                            "Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grunde und der Höhe nach

                            Zeile 5


                            Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen, wenn zum Beispiel
                            • der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,"
                            zitiert aus MeinElster 2022

                            Wenn ich also meinen Sparerpauschbetrag nicht richtig verteilt hätte, würde ich diesen Punkt ankreutzen? Geschieht das nicht bei der Günstigerprüfung ebenfalls?

                            Kommentar


                              #15
                              Wenn ich also meinen Sparerpauschbetrag nicht richtig verteilt hätte, würde ich diesen Punkt ankreutzen? Geschieht das nicht bei der Günstigerprüfung ebenfalls?
                              Ja, der Antrag in Zeile 4 ist umfassender, aber man muss dann auch alle Kapitalerträge erklären. Beim Antrag in Zeile 5 kann man die

                              Erklärung auf die Bank beschränken, die Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Den bei anderen Banken tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag

                              trägt man dann in Zeile 17 ein.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

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