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Sparguthabenauszahlung

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    Sparguthabenauszahlung

    Guten Abend,

    leztes Jahr habe ich einen Sparguthabenauszahlung und eine Auszahlung "Wohnungsbau-Prämie" von einem Bausparvertrag von "Schwäbisch Hall" erhalten.

    Es ist mir nicht klar, ob ich die Beträge in der Steuererklärung für 2021 eintragen soll oder nicht. Leider habe ich nichts bei der Suche im Forum gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen




    #2
    Hallo,

    dein Guthaben musst du nicht versteuern, und die Wohnungsbauprämie auch nicht.

    Versteuert werden ausschließlich erhaltene Zinsen, und das hat die Bank schon gemacht (oder du hast einen Freistellungsauftrag erteilt). Nur wenn du da etwas korrigieren willst oder noch etwas vom Sparer-Pauschbetrag übrig hattest kann es sinnvoll sein, das zu erklären.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Hallo Stefan,

      vielen Dank!

      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar

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