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Warum Nachzahlung in Kombi Selbstständig und Ehefrau Steuerklasse 1?

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    Warum Nachzahlung in Kombi Selbstständig und Ehefrau Steuerklasse 1?

    Als Selbstständiger hat mir Elster bei ca 29000 € Gewinn ca 1200 € Nachzahlung angezeigt, doch nur, wenn ich bei der Ehefrau keine Angaben mache, bzw. sie als "einkommenlos" darstelle. Doch wenn ich dann ihren Arbeitslohn 10000 € und die Lohnsteuer 500 € angebe, erhöht sich die Nachzahlung auf 2900 €. Die Antwort habe ich wahrscheinlich schon gefunden: Durch das Angeben des Lohnes der Ehefrau steigt die Einkommensteuerbelastung von 6 % auf 10 %. Ist es trotzdem möglich die Angaben einfach wegzulassen, damit ich den höheren Betrag mir ersparen kann? Denn sie ist eigentlich ja nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

    #2
    Ich hatte vergessen zu erwähnen: Die Eheschließung fand Mitte des Jahres statt. Würde es somit ausreichen, den erwirtschafteten Bruttolohn ab Eheschließung einzutragen?

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      #3
      Wenn ihr einzeln veranlagen wollt, kommen die Einkünfte deiner Frau in deiner Erklärung nicht vor.

      Wenn ihr zusammen veranlagt, ist das bewusste Weglassen der Einkünfte der Frau versuchte Steuerhinterziehung. Versuch deswegen, weil er eh wegen Vorliegens der LStB deiner Frau bei FA untauglich ist.

      Die Wahl für Einzel- und Zusammenveranlagung gilt für das ganze Jahr, egal ob man am 1.1. oder 31.12. geheiratet hat.

      Deine Fragen entsetzen mich ehrlich gesagt. Du kümmerst dich als Selbständiger selbst um deine Steuerangelegenheit, oder fragst du jemand, der sich damit auskennt?

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        #4
        Alles klar, dann werde ich alle Einkünfte ordnungsgemäß angeben. Hatte mich nur gewundert, warum die Nachzahlung plötzlich so viel höher ist, obwohl sie ja bereits die Lohnsteuer über den AG abgeführt hatte.
        Das Gewerbe ist noch neu, deswegen kümmere ich mich selbst darum, doch werde von nun an zum Steuerberater gehen.

        Vielen Dank.

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          #5
          Hatte mich nur gewundert, warum die Nachzahlung plötzlich so viel höher ist, obwohl sie ja bereits die Lohnsteuer über den AG abgeführt hatte.
          Da unterläuft dir ein Denkfehler. Wenn du eine Erklärung für die Zusammenveranlagung anlegst, in der du die Einkünfte der Ehefrau weglässt,

          dann führt das natürlich wegen des progressiven Tarifs und des Ehegattensplittings zu einer zu niedrigen Steuerfestsetzung für deinen Gewinn.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von CrossCheck Beitrag anzeigen
            Aobwohl sie ja bereits die Lohnsteuer über den AG abgeführt hatte.
            500 Euro sind natürlich bei 10.000 Euro Arbeitslohn fast ein bisschen viel. Der Lohn liegt ja unter dem Grundfreibetrag, da hätte Deine Frau gar keine Steuer zu zahlen.

            Aber Ihr habt zusammen fast 40.000 Euro. Da sind dann wieder 1.700 Euro Steuer sehr wenig!

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              #7
              War der Grundfreibetrag für 2021 schon über 10.000 Euro?

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                #8
                War der Grundfreibetrag für 2021 schon über 10.000 Euro?
                Das nicht, aber die 10.000 stimmen doch auch nicht. Da wäre nämlich keine Lohnsteuer einbehalten worden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Der Grundfreibetrag hat 9.744 €betragen. Ich geh doch davon aus dass ich die 10.000 nicht auf den Euro genau verstehen muss!

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Da wäre nämlich keine Lohnsteuer einbehalten worden.
                  Bei Steuerklasse 5 schon! Oder wenn der Lohn nicht 12 Monate lang genau gleich hoch war. Egal! Ich unterstelle zwar dass die 500 auch nicht ganz genau stimmen, aber wohl ungefähr. Warum ist bei der Fragestellung eigentlich egal.

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                    #10
                    Bei Steuerklasse 5 schon!
                    Im Titel steht aber: Ehefrau Steuerklasse 1
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ok, tatsächlich! Nach wie vor habe ich keine ernsthaften Zweifel an den ungefähren Beträgen.

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