Hallo,
ich habe eine Frage! Google hilft mir leider nicht weiter..
Es geht um eine Dachgeschosswohnung, die nicht bewohnbar ist. Die Dachgeschosswohnung wurde vor 25 Jahren in einem alten Wohnhaus (Land- und Forstwirtschaftliches Verwögen - jetzt "Hofststelle" - neues EW-AZ) ausgebaut. Diese Wohnung wurde nur 2 Jahre bewohnt und steht seit daher leer! Es ist keine Küche und auch kein Bad vorhanden. Des Weiteren fehlt eine funktionsfähige Heizungsanlage. Die "Wohnung" wird auch nicht als Abstellraum verwendet. Sie steht also komplett leer. Da sie nicht dauerhaft als Wohnfläche genutzt werden kann (fehlende Heizung, Warmwasser etc.) bin ich mir unsicher, ob ich diese Fläche als Wohnfläche angeben muss. Es ist auch nicht in Planung diese Wohnung bis 2025 auszubauen. Wenn Sie irgendwann doch mal wieder instand gesetzt werden soll, könnte man dann ja eine Nachfeststellung machen.
Also Frage? Muss ich diese Räume (Wohnung) bei der Grundsteuererklärung (Hauptfeststellung) als Wohnfläche angeben?
Laut Recherche handelt es sich bei der Wohnfläche um "bewohnbaren Raum" - dass bei Leerstand die Grundsteuer trotzdem anfällt kann ich verstehen - aber bei solch einem Fall?!
Vielleicht gibt es ja User, die das wissen ...
Viele Grüße
ich habe eine Frage! Google hilft mir leider nicht weiter..
Es geht um eine Dachgeschosswohnung, die nicht bewohnbar ist. Die Dachgeschosswohnung wurde vor 25 Jahren in einem alten Wohnhaus (Land- und Forstwirtschaftliches Verwögen - jetzt "Hofststelle" - neues EW-AZ) ausgebaut. Diese Wohnung wurde nur 2 Jahre bewohnt und steht seit daher leer! Es ist keine Küche und auch kein Bad vorhanden. Des Weiteren fehlt eine funktionsfähige Heizungsanlage. Die "Wohnung" wird auch nicht als Abstellraum verwendet. Sie steht also komplett leer. Da sie nicht dauerhaft als Wohnfläche genutzt werden kann (fehlende Heizung, Warmwasser etc.) bin ich mir unsicher, ob ich diese Fläche als Wohnfläche angeben muss. Es ist auch nicht in Planung diese Wohnung bis 2025 auszubauen. Wenn Sie irgendwann doch mal wieder instand gesetzt werden soll, könnte man dann ja eine Nachfeststellung machen.
Also Frage? Muss ich diese Räume (Wohnung) bei der Grundsteuererklärung (Hauptfeststellung) als Wohnfläche angeben?
Laut Recherche handelt es sich bei der Wohnfläche um "bewohnbaren Raum" - dass bei Leerstand die Grundsteuer trotzdem anfällt kann ich verstehen - aber bei solch einem Fall?!
Vielleicht gibt es ja User, die das wissen ...
Viele Grüße
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