Guten Morgen,
lt. notariellen Kaufvertrag besteht das Eigentum (NRW) wie folgt:
a) Blatt 99999 - Flur 001 - Flurstück 100 mit 200m²
b) Blatt 99999 - Flur 001 - Flurstück 101 mit 30m² (Garagenfläche)
c) 1/24 ideellen Anteil am Flurstück 102, XYZ-Weg, 400m² (Straße/Weg die zu den Garagen führt)
(Bodenrichtwerte sind bei oben genannten Flurstücke alle gleich)
Frage1
Laut dem InfoBlatt zur Grundsteuerreform vom Finanzamt sind die Punkt a) und b) auch so aufgeführt. Punkt c) fehlt aber hier. Muss Punkt c) daher überhaupt in der Grundsteuererklärung in GW1 als Flurstück angeben werden?
Ich würde in GW1 jetzt alles erfassen und in GW2 dann die folgende Grundstücksfläche eintragen 200m² + 30m² + 17m² (1/24 vom 400m²) = 247m². Oder?
Frage 2
In GW 2 wird ja auch nach der Anzahl(!) der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze gefragt. Bei einer Doppelgarage, wo theoretisch 2 Fahrzeuge rein passen würden, müsste man hier auch 2 Garagenstellplätze angeben, obwohl stets dort nur 1 Fahrzeug untergebracht ist. Richtig?
lt. notariellen Kaufvertrag besteht das Eigentum (NRW) wie folgt:
a) Blatt 99999 - Flur 001 - Flurstück 100 mit 200m²
b) Blatt 99999 - Flur 001 - Flurstück 101 mit 30m² (Garagenfläche)
c) 1/24 ideellen Anteil am Flurstück 102, XYZ-Weg, 400m² (Straße/Weg die zu den Garagen führt)
(Bodenrichtwerte sind bei oben genannten Flurstücke alle gleich)
Frage1
Laut dem InfoBlatt zur Grundsteuerreform vom Finanzamt sind die Punkt a) und b) auch so aufgeführt. Punkt c) fehlt aber hier. Muss Punkt c) daher überhaupt in der Grundsteuererklärung in GW1 als Flurstück angeben werden?
Ich würde in GW1 jetzt alles erfassen und in GW2 dann die folgende Grundstücksfläche eintragen 200m² + 30m² + 17m² (1/24 vom 400m²) = 247m². Oder?
Frage 2
In GW 2 wird ja auch nach der Anzahl(!) der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze gefragt. Bei einer Doppelgarage, wo theoretisch 2 Fahrzeuge rein passen würden, müsste man hier auch 2 Garagenstellplätze angeben, obwohl stets dort nur 1 Fahrzeug untergebracht ist. Richtig?
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