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Investitionsabzugsbetrag (IAB) geltend machen für eine geplante Photovoltaikanlage

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    Investitionsabzugsbetrag (IAB) geltend machen für eine geplante Photovoltaikanlage

    Guten Morgen,

    ich möchte für das Steuerjahr 2021 den Investitionsabzugsbetrag von 50% für eine PV-Anlage geltend machen, die im Jahr 2023 errichtet werden soll.

    Nach meinem Wissensstand habe ich nur die Möglichkeit dies über Elster/Ermittlung des Gewinns anzusetzen.
    Dies habe ich auch getan - über die Zeile101 " Abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 1 EStG"
    Elster meckert nun, dass in der Zeile 108 "Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Absatz 4a EStG" der Betrag auszugleichen ist.

    Das macht alles irgendwie keinen Sinn. Was mache ich falsch?
    Zuletzt geändert von Gilge; 26.10.2022, 10:14.

    #2
    Hallo,

    könnte es sich evtl. Um Zeile 42 handeln?

    Gruß
    Sonja

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      #3
      Hallo Sonja,

      nach kurzer Recherche... macht dein Vorschlag Sinn. Habe es eben in Elster geändert. Leider ist das Ergebnis das Gleiche.
      Wieder Fehler in der Zeile 108

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        #4
        Mit dem IAB in Zeile 101 der EÜR kann der Fehler nichts zu tun haben. Was wurde denn noch alles ausgefüllt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie,

          sonst wurde eigentlich nichts ausgefüllt.
          Das einzige was evtl. von Relevanz wäre.
          Rechtsform: GbR
          Einkunftsart: Gewerbe

          Aktueller Fehler

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            #6
            Ich habe vorhin so eine EÜR für eine Photovoltaikanlage angelegt mit Betriebseinnahmen 0,00 € und Betriebsausgaben 0,00 €.

            In Zeile 101 der EÜR habe ich einen IAB von 12.000,00 € eingetragen und genau der Betrag wird auch als Verlust ausgewiesen.

            Wenn ich bei der Rechtsform GbR auswähle, passiert nichts, außer dass ich die Angaben zu Entnahmen und Einlagen löschen

            muss. Auch wenn ich die -12.000,00 in Zeile 110 der EÜR wiederhole, gibt es keine Fehler.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              So, ich habe es nun auch geschafft.
              Der Fehler lag wohl darin, dass in dem Feld 110 ein 0,00 Betrag hinterlegt war (Ich weiß nicht wie der zustande kam).
              Ich habe diesen mit dem Investitionsabzugsbetrag gleichgestellt und der Fehler war weg.

              Vielen Dank für den Tipp Charlie

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