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Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe

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    Verlustvortrag für Studenten mit Kleingewerbe

    Hallo ihr Lieben,
    leider habe ich zu meiner Situation noch nichts passendes gefunden und hoffe daher auf eure Hilfe.

    Es geht um meine Steuererklärung für das Jahr 2021.
    Da ich monatlich 600€ an Studiengebühren zahlen muss und mein Studium eine Zweitausbildung ist, würde ich die Kosten gerne als Verlustvortrag geltend machen.
    Ich habe allerdings auch ein Kleingewerbe, mit welchem ich aber im Jahr 2021 0,00€ eingenommen/ ausgegeben habe (ich werde dieses Gewerbe auch schnellstmöglich abmelden).

    Nun bin ich mir unsicher wie ich meine Steuererklärung machen muss. Muss ich eine für das Kleingewerbe und eine für mich als Studentin mit dem Verlustvortrag abgeben? Oder fällt das alles in eine Erklärung?

    Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann...Vielen Dank im Voraus. :-)

    #2
    Oder fällt das alles in eine Erklärung?
    Es gibt nur eine Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr. Für dein Kleingewerbe wirst du eine EÜR einreichen müssen, auch wenn der Gewinn 0,00 € beträgt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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