Hallo zusammen,
als mein Vater vor 10 Jahren starb, hat meine Mutter die Grundbucheinträge der Eigentumswohnungen dahingehend geändert, dass ich mit im Grundbuch stehe. Sie hat jeweils immer 3/4 und ich 1/4 Anteile der Wohnungen. Sie zahlt bisher die Grundsteuer für alles. Muss ich mich bei der Grundsteuer mit angeben? Ist das dann eine Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft? Oder kann ich nur meine Mutter angeben? Und dann noch, für eine Wohnung gibt es 2 verschiedene Bodenrichtwerte für das selbe Flurstück.. Welchen gebe ich nun an?
Danke schon mal.
als mein Vater vor 10 Jahren starb, hat meine Mutter die Grundbucheinträge der Eigentumswohnungen dahingehend geändert, dass ich mit im Grundbuch stehe. Sie hat jeweils immer 3/4 und ich 1/4 Anteile der Wohnungen. Sie zahlt bisher die Grundsteuer für alles. Muss ich mich bei der Grundsteuer mit angeben? Ist das dann eine Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft? Oder kann ich nur meine Mutter angeben? Und dann noch, für eine Wohnung gibt es 2 verschiedene Bodenrichtwerte für das selbe Flurstück.. Welchen gebe ich nun an?
Danke schon mal.
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