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Wohnflächenberechnung - NRW

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    Wohnflächenberechnung - NRW

    Hallo,

    im Internet findet man endlich Erklärungen zur WFB. Laut: WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (gesetze-im-internet.de) zählen Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen nicht zur Wohnfläche. Ist es egal um was für ein Objekt es sich handelt? Also Wohnung oder Einfamilienhaus?
    Im Internet findet man auch, dass bei Ein-/Zweifamilienhäuser diese Räume mit in die Wohnfläche berechnet werden müssen.

    #2
    Es gibt keine großen Unterschiede zwischen abgeschlossener Wohnung und Einfamilienhaus. Bei abgeschlossenen Wohnungen

    gehören der Hausflur und das Treppenhaus nicht zur Wohnfläche, bei einem Einfamilienhaus beginnt die Wohnfläche hinter der

    Haustür, wobei Treppen mit mehr als 3 Steigungen aber nicht zur Wohnfläche rechnen. Bis 2003 durfte man bei einem Einfamilienhaus

    nach der Zweiten Berechnungsverordnung pauschal 10% für Verkehrsflächen abziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay danke!

      Also kann ich bei allen Objekten die o.g. Räume einfach weglassen?
      und noch 10% Verkehrsfläche abziehen?

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        #4
        Also kann ich bei allen Objekten die o.g. Räume einfach weglassen?
        Wenn damit Zubehörräume gemeint sind, ja.

        und noch 10% Verkehrsfläche abziehen?
        Das geht nur bei Objekten, bei denen eine gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung vorliegt,

        die diesen Abzug ausweist. Der war ja nicht zwingend und auf Einfamilienhäuser bzw Objekte mit max. 2 Wohnungen beschränkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja okay, Danke!

          Ja, also meine die Räume die auch WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (gesetze-im-internet.de) aufgezählt sind. Oder ist unter Zubehörräume was anderes zu vestehen? Die Räumen können auch klimatisiert sein oder?

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            #6
            Oder ist unter Zubehörräume was anderes zu vestehen? Die Räumen können auch klimatisiert sein oder?
            Die Zubehörräume sind in § 2 Abs 3 der Wohnflächenverordnung - WoFlV aufgeführt, ob sie beheizbar sind, ist kein Kriterium.

            Das spielt nur bei Wintergärten und Schwimmbädern eine Rolle (Siehe § 4 WoFlV).

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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