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Grundsteuer Bayern landwirtschaftliche Nutzung

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    Grundsteuer Bayern landwirtschaftliche Nutzung

    Hallo und vorne weg, mir qualmt der Kopf, sorry für Fehler oder blöde Fragen!! ich habe hier folgenden Sachverhalt bei meiner Mutter:
    Haus/kleiner Hof mit alter Scheune (definiert als Wohnbaufläche) + ein Garten sowie ein Stück Grünland (2 Flurnummern unter einem Aktenzeichen geführt), ein Waldstück (1. Erbengemeinschaft,6 Personen), ein Acker (definiert als Gehölz aber unterteilt in Ackerland und Grünland mit verschiedenen EMZ (2. Erbengemeinschaft, 3 Personen 1/2 1/4 1/4). Kümmern tut sich meine Mutter oder ich um das Ganze, da die Erben beider EGem. nicht vor Ort sind. Natürlich liegen die Grundstücke in 3 verschiedenen Gemeinden.
    Nun möchte ich das als landwirtschaftliche Nutzung/Hofstelle angeben, was ja soweit ich gelesen habe kein Problem sein sollte.!?

    1. Frage: wie gebe ich die beiden unter einem Aktenzeichen geführten Stücke an? ERLEDIGT
    2. Frage: welche EMZ nehme ich für das total verwachsene (da weiter weg und am Steilhang) Gehölz an 35/99/116 ? ERLEDIGT
    3. Frage: das Haus rechne ich einfach aus der Gesamtfläche und der Rest ist dann Hofstelle oder zählt das Haus (2 getrennte Wohnungen) dazu?
    4. Frage: ich habe ja jetzt mehrere Aktenzeichen, welches gebe ich oben im Antrag an (hab ja 2 AZ für Hof und Garten+Grünland)? ERLEDIGT (das größere Grundstück zählt lt Aussage)
    5. Frage: für den Garten (75m2) gibts keine EMZ im Bayernatlas, was angeben? ERLEDIGT „0“
    6. Frage: Der Wald war an 4 Personen zu je 1/4 aufgeteilt, nach dem Tode meiner Oma wurde deren Teil wiederum in drei Teile aufgeteilt. Wie gebe ich das bei Zähler und Nenner an? ERLEDIGT

    Danke im Voraus für jede Info
    Michael
    Zuletzt geändert von ftgrundsteuer; 29.10.2022, 00:18.

    #2
    mir qualmt der Kopf,
    Bei zu vielen Fragen auf einmal sinkt die Chance, hier im Anwenderforum Antworten zu bekommen.

    Wem gehört jetzt was ? Gehört das Haus ebenfalls einer Erbengemeinschaft, an der die Mutter beteiligt ist ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, das Haus+Garten+Grünfläche gehört ihr alleine, der Rest eben sind Erbengemeinschaften

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        #4
        Wenn die Landwirtschaftsflächen Erbengemeinschaften gehören, das Haus aber der Mutter allein, ist das mit der Behandlung einer Scheune

        als Hofstelle m. E. nicht möglich. Da müsste die Mutter schon eine eigene Stückländerei haben. So jedenfalls verstehe ich Art. 9 Abs. 1 BayGrStG

        https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Lt. Telefonat mit der Hotline in München überhaupt kein Problem, es ist unabhängig von der Fläche. Ich habe mehrfach nachgefragt und mir auch den Namen der Dame notiert.
          Zuletzt geändert von ftgrundsteuer; 27.10.2022, 14:06.

          Kommentar


            #6
            Lt. Telefonat mit der Hotline in München überhaupt kein Problem, es ist unabhängig von der Fläche.
            Wenn die Hotline das so sieht, mir soll es recht sein.. Ich habe eine schriftliche Anfrage bei einem Finanzamt laufen,

            aber noch keine Antwort erhalten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Habe nochmals angerufen und das Ganze von einem anderen Berater bestätigt bekommen

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                #8
                6. Frage: Der Wald war an 4 Personen zu je 1/4 aufgeteilt, nach dem Tode meiner Oma wurde deren Teil wiederum in drei Teile aufgeteilt. Wie gebe ich das bei Zähler und Nenner an?
                Was heißt aufgeteilt ? War es eine Erbengemeinschaft mit 4 Beteiligten, zu denen deine Oma gehörte ? Handelt es sich bei den Erben der Oma

                um andere Personen oder gehören da einzelne der ursprünglichen Beteiligten ebenfalls dazu ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Was heißt aufgeteilt ? War es eine Erbengemeinschaft mit 4 Beteiligten, zu denen deine Oma gehörte ? Handelt es sich bei den Erben der Oma

                  um andere Personen oder gehören da einzelne der ursprünglichen Beteiligten ebenfalls dazu ?
                  Genau, EGem zu denen Oma gehörte und jetzt 3 andere Personen die den Teil der Oma haben. Hab’s aber jetzt, es hat klick gemacht, der Nenner muss 12 sein

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                    #10
                    Hab’s aber jetzt, es hat klick gemacht, der Nenner muss 12 sein
                    So ist das, wobei bei Erbengemeinschaften als Gesamthandsgemeinschaften die Beteiligungsquote nicht wirklich bedeutsam ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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