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Pauschale für Werbungskosten geltend machen/eintragen

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    Pauschale für Werbungskosten geltend machen/eintragen

    Hi!
    Ich blicke leider einfach nicht durch, wie es sich mit der Pauschale für Werbungskosten verhält.
    Ich bin Student (Master, Zweitausbildung) mit einem Minijob, der Pauschalversteuert wird.
    Insofern habe ich quasi eine "leere" Steuererklärung (kein zu versteuerndes Einkommen) und mache sie nur für den Verlustvortrag.
    Muss ich jetzt an einer Stelle explizit die 1200€ für die Pauschale der Werbungskosten eintragen? Ich habe keine Ausgaben gehabt, die insgesamt über der Pauschale liegen.
    Oder kann ich die Steuererklärung abgeben mit dem notwendigen Angaben zu meiner Person etc. und trage nirgends irgendwelche Beträge ein und die Pauschale wird automatisch mit berücksichtigt?

    Das wurde bestimmt schon mal beantwortet, meine Suchskills scheinen aber nicht auszureichen um eine Antwort darauf zu finden.

    #2
    Die WK-Pauschale nach § 9a EStG kann nicht zu negativen Einkünften und somit zu einem Verlustvortrag führen, sie wird nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen.

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      #3
      Es heißt doch aber "überall" im Internet, dass man als Student eine Steuerklärung abgeben soll, da man so einen Verlustvortrag aufbauen kann, der dann im ersten Jahr nach der Ausbildung verrechnet wird?

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        #4
        Du musst deine tatsächlichen Werbungskosten einzeln erklären, pauschal geht das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von japamada Beitrag anzeigen
          Es heißt doch aber "überall" im Internet, dass man als Student eine Steuerklärung abgeben soll, da man so einen Verlustvortrag aufbauen kann, der dann im ersten Jahr nach der Ausbildung verrechnet wird?
          Dann muss man die WK aber auch erklären, unabhängi davon, ob sie über oder unter der WK-Pauschale liegen. Die Pauschale alleine kann nicht zu negativen Einkünften führen und wird hier daher nicht angewendet.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Dann muss man die WK aber auch erklären, unabhängi davon, ob sie über oder unter der WK-Pauschale liegen. Die Pauschale alleine kann nicht zu negativen Einkünften führen und wird hier daher nicht angewendet.
            Okay, vielen Dank!
            Verstehe ich das richtig, dass es trotz des Minijobs negative Einkünfte wären, da der Verdienst aus dem Minijob bereits pauschal versteuert ist und in der Steuererklärung nicht aufgeführt wird?
            Also anders gesagt, ich habe ja ein Einkommen, das insgesamt auch über der Werbekostenpauschale liegt, aber es ist in diesem Fall irrelevant?

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              #7
              Ein pauschal versteuerter Minijob hat durchaus auch Vorteile.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ein pauschal versteuerter Minijob hat durchaus auch Vorteile.
                ich nehme an das bezieht sich auf meinen vorherigen Beitrag?

                Da gebe ich dir Recht, klar hat der Vorteile.


                Ich habe noch eine weitere Frage, ich hoffe es ist okay die hier dazu zu posten:
                Mein Semesterbeitrag hat einen Anteil für das Nahverkehrsticket und dann alle möglichen anderen Posten, die an die Uni, Asta, etc. zu entrichten sind.
                Muss ich diesen Aufteilen und den Nachverkehrsanteil bei Fahrtkosten eintragen und den Rest als Werbungskosten eintragen?

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                  #9
                  Muss ich diesen Aufteilen und den Nachverkehrsanteil bei Fahrtkosten eintragen und den Rest als Werbungskosten eintragen?
                  Den Anteil für das Semesterticket gibt man als Kosten für den ÖPNV bei der Entfernungspauschale ein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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