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Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

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    Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

    Hallo zusammen,
    sind innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte iSd § 25b Abs. 2 UStG nur in Zeile 48 der USt Voranmeldung ("Ergänzende Angaben zu den Umsätzen") einzutragen oder auch zusammen mit den "normalen" innergemeinschaftlichen Lieferungen (keine Dreiecksgeschäfte) in Zeile 26 der Voranmeldung?

    #2
    Der Umsatz ist nur ein Mal einzutragen, und zwar in Zeile 48.

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