Hallo zusammen,
sind innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte iSd § 25b Abs. 2 UStG nur in Zeile 48 der USt Voranmeldung ("Ergänzende Angaben zu den Umsätzen") einzutragen oder auch zusammen mit den "normalen" innergemeinschaftlichen Lieferungen (keine Dreiecksgeschäfte) in Zeile 26 der Voranmeldung?
sind innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte iSd § 25b Abs. 2 UStG nur in Zeile 48 der USt Voranmeldung ("Ergänzende Angaben zu den Umsätzen") einzutragen oder auch zusammen mit den "normalen" innergemeinschaftlichen Lieferungen (keine Dreiecksgeschäfte) in Zeile 26 der Voranmeldung?
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