Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

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  • Katjuschka
    Neuer Benutzer
    • 02.10.2013
    • 1

    #1

    Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

    Hallo zusammen,
    sind innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte iSd § 25b Abs. 2 UStG nur in Zeile 48 der USt Voranmeldung ("Ergänzende Angaben zu den Umsätzen") einzutragen oder auch zusammen mit den "normalen" innergemeinschaftlichen Lieferungen (keine Dreiecksgeschäfte) in Zeile 26 der Voranmeldung?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Der Umsatz ist nur ein Mal einzutragen, und zwar in Zeile 48.

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