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Neue Grundsteuer, Bescheid ist da: 55% teurer in NRW

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    Neue Grundsteuer, Bescheid ist da: 55% teurer in NRW

    Wir haben die neuen Bescheide zu Grundsteuerwert und Steuermessbetrag bekommen, für ein selbsgenutztes EFH in einer Gemeinde in NRW.
    Der Steuermessbetrag neu ist € 243, von aktuell € 157.
    Das ist eine Verteuerung von rd. 55%.

    #2
    Das ist durchaus normal. Ich habe Fälle, wo sich der Grundsteuermessbetrag mehr als verdoppelt hat.

    Was unterm Strich herauskommt, wird man erst 2024 erfahren, wenn die Gemeinden die Hebesätze ab 2025 festgelegt haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was unterm Strich herauskommt, wird man erst 2024 erfahren, wenn die Gemeinden die Hebesätze ab 2025 festgelegt haben.
      Danke, nur werden die Hebesätze wohl kaum kleiner werden....

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        #4
        Die Gemeinden betonen im Moment immer, dass sie das Steueraufkommen durch die Grundsteuer nicht erhöhen wollen.

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          #5
          Die Gemeinden betonen im Moment immer, dass sie das Steueraufkommen durch die Grundsteuer nicht erhöhen wollen.
          Da die Gemeinden auch von der Inflation betroffen sind, werden sie sich einen Inflationsausgleich genehmigen, das ist jedenfalls meine Einschätzung.

          Objektiv ist dagegen auch nichts einzuwenden. Ansonsten gilt: Manche Grundbesitzer werden mehr bezahlen müssen, andere weniger.

          Im Moment ist das alles spekulativ und auch kein Thema für dieses Forum.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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