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AFA bei Eintritt in Grundstücksgemeinschaft wo eintragen

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    AFA bei Eintritt in Grundstücksgemeinschaft wo eintragen

    Hallo zusammen.
    ich habe eine Hälfte eines bebauten Grundstücks zur Vermietung erworben. Ich habe damit einen Teil einer Erbengemeinschaft abgelöst. Nun habe ich die Möglichkeit, die AFA zu nutzen. Meine Frage ist, wo ich die Abschreibung korrekterweise eintrage?

    Wir haben eine gesonderte und einheitliche Feststellung erstellt und ich habe in meiner eigenen Anlage V die Anteile und Gewinn/Verlust an einer Gemeinschaft eingetragen. Wenn ich nun allerdings in meiner Anlage V die Abschreibung eintrage, wird es als ein eigenes Grundstück aufgeführt und ich habe sozusagen das Grundstück zur Abschreibung und die Einküfte aus dem gemeinsamen Grundstück, obwohl es ja dasselbe Grundstück ist. Die Alternative wäre, meine Anlage V sozusagen umzurechnen und die Einkünfte der Grundstücksgemeinsschaft hälftig anzugeben und eben die Abschreibung hinzuzufügen. Das ist aber auch nicht korrekt, würde ich sagen.
    Hat jemand einen Tipp oder Erfahrung mit so einem Fall?

    Vielen Dank im Voraus für die Mühe.

    #2
    Hallo,

    hast du einen Anteil an der Erbengemeinschaft erworben, oder eine Eigentumswohnung?

    wenn du der Meinung bist dass eine gesonderte und einheitliche Feststellung korrekt ist, müsstest du deine Kosten als Sonderwerbungskosten eingeben. In diesem Fall werden nur bei deinem Anteil die Anschaffungskosten berücksichtig. Dies erscheint dann direkt in den Beteiligungseinkünfte und deiner Einkommensteuererklärung.

    Gruß
    Sonja

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      #3
      Deine Gebäude-AfA ist m. E. in der Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung bei den Sonderwerbungskosten zu erfassen,

      die verbliebenen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden das wohl auch so machen müssen. In der Anlage V der ESt 1B

      passt das m. E. nicht mehr, weil die BMG nicht mehr einheitlich ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die schnelle Rückmeldung und Hilfe. Genau, ich habe einen Anteil erworben und keine Eigentumswohnung.

        Wenn ich es bei FE 1 zur Feststellungserklärung eintrage, kann ich es nur in den Zeilen 57 allgemein und für mich extra unter Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen in Zeile 108 jeweils als Saldo der Sondereinahmen und Sonderwerbungskosten eintragen. Ist das dann ausreichend? In diesem Fall kann ich m. E. nämlich nirgends angeben, dass es sich um eine AfA handelt... oder müsste ich dann eine weiter EÜR oder ähnliches zusätzlich abgeben?

        Danke nochmal

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          #5
          Da es sich um einen Saldo handelt, sind in der FE 1 keine Erläuterungen möglich. Vielleicht kann man in der Anlage V in der AfA-Zeile unter Erläuterungen

          auf die Anlage FE 1 verweisen. Du wirst ohnehin etwas vorlegen müssen, man soll ja auch die BMG angeben und die Kaufpreisaufteilung soll auch

          plausibel sein. Die verbleibenden Erben müssen ja die AfA des Erblassers fortführen, falls das Objekt nicht schon vollständig abgeschrieben ist.

          Die müsste ebenfalls in die FE 1 verlegt werden. Man muss in der FE 1 ein Minuszeichen voranstellen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Vielen Dank, so könnte es klappen. Ja, eine Erläuterung, wie mein AfA zustande kommt, werde ich sowieso mitschicken müssen.

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