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Gleiche Flurstücknummer - 2 Grundbuchblätter

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    Gleiche Flurstücknummer - 2 Grundbuchblätter

    Hallo nochmal - gleich die nächste brennende Frage:

    Ich habe 2 Grundbuchblätter für verschiedene Anteile am gleichen Flurstück (Garage hat ein extra Grundbuchblatt). Wie soll ich das denn eintragen ? Es ist eh etwas skurill, aber vielleicht hat jemand eine Idee....
    Danke und herzlichen Gruß

    #2
    Zitat von Ratlos123 Beitrag anzeigen
    Wie soll ich das denn eintragen ? Es ist eh etwas skurill, aber vielleicht hat jemand eine Idee....
    Das ist nicht skurril, sondern kommt sogar so oft vor, dass es in den einschlägigen Stickies steht.
    Du musst das Flurstück mehrfach mit den jeweiligen Eigentumsanteilen erfassen.

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      #3
      Es ist eh etwas skurill, aber vielleicht hat jemand eine Idee....
      Nein, das ist an der Tagesordnung.

      Tabelle_TG.jpg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank! Aber wenn ich das so mache in dem Grundsteuerformular (Bayern) dann addiert das Formular bei den Angaben zu Grund und Boden die Flächen von 1 und 2. Die Fläche des Flurstücks wird dann doppelt so groß...Was mache ich denn falsch ?

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          #5
          Zitat von Ratlos123 Beitrag anzeigen
          Die Fläche des Flurstücks wird dann doppelt so groß...Was mache ich denn falsch ?
          Nichts. Das Phänomen, dass beim addieren der Teile die Eigentumsanteile in der Zusammenfassung nicht berücksichtigt werden, ist lange bekannt.

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            #6
            Das beruhigt mich ja ungemein, immerhin habe ich es nicht total falsch gemacht. Und dann ? Einfach abgeben mit einer doppelt so großen Fläche oder was mache ich ? Das kommt mir doch etwas sonderbar vor alles....

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              #7
              Wenn du das Bundesland gleich mit angegeben hättest, hätte ich dir auch den passenden Screenshot hochladen können.

              Beispiel_ETW mit_TG.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das kommt mir doch etwas sonderbar vor alles....
                Es wird in den Zeilenerläuterungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Finanzamt nur den zur wirtschaftlichen Einheit

                gehörenden Anteil berücksichtigen wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich danke euch ganz herzlich, ich wäre allein vermutlich verzweifelt mit dem Teil! Das mit der wirtschaftlichen Einheit weiss ich, finde es dennoch eigenartig, ein Formular mit einer falschen Summe abzugeben. AbercHauptsache es ist jetzt irgendwie fertig - dank eurer Hilfe!

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