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Grundsteuer BW / Bebautes Grundstück und Grundstück Rohbauland

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    Grundsteuer BW / Bebautes Grundstück und Grundstück Rohbauland

    Hallo zusammen.

    Nachfolgendes Problem(chen). Zwei Grundstücke grenzen direkt aneinander Ortsrandlage mit jeweils unterschiedlicher Flurstücknummern. Auf dem Flurstück/Grundstück I. steht ein Wohnhaus, dass Flurstück/Grundstück II. (unbebaut, quasi ein Garten) wird wohl nie Bauland werden.

    Gemäß Gemeinde (und wohl Rü. mit dem hiesigen Gutacherausschuss) darf das Flurstück als Rohbauland mit einem abweichenden BORIS Wert betrachtet und eingegeben werden.

    Damit nachfolgende Konstellation.

    I.) Bebautes Grundstück
    II.) Unbebautes Grundstück, Rohbauland (mit unterschiedlichem BORIS Wert)

    Diese beiden Grundstücke wurden in der GW1 unter Punkt 3 auch unproblematisch erfasst

    In der GW2 unter Punkt 1. habe ich wieder beide Grundstücke eingegeben, mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten.

    Beim II. Flurstück habe ich dann "Rohbauland" im Auswahlfenster ausgewählt. Hat auch funktioniert. Nur in der Prüfung schimpft nun Elster

    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei einem bebauten Grundstück mit überwiegender Wohnnutzung darf kein abweichender Entwicklungszustand angegeben werden"

    Ich muss also beim Gartengrundstück II. wieder "Rohbauland" im Auswahlfenster löschen, dann geht das. Hab schon versucht eine zweite GW2 Anlage anzulegen um das 2. Flurstück einzugeben, aber das geht gar nicht.

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe

    #2
    Ich muss also beim Gartengrundstück II. wieder "Rohbauland" im Auswahlfenster löschen, dann geht das. Hab schon versucht eine zweite GW2 Anlage anzulegen um das 2. Flurstück einzugeben, aber das geht gar nicht.
    Richtig ! Zwei Bodenrichtwerte kann man in Zeile 3 von GW2 aber doch problemlos erfassen. Da beide Flurstücke zur gleichen wirtschaftlichen Einheit

    gehören, darf man den Garten nicht als unbebaut behandeln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo und guten Morgen.

      Bestens dann lass ich das so und nimm einfach wieder das Rohbauland raus...

      Dankeschön
      Grüßle

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