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Firmenwagen 2021 zu hoch versteuert

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    Firmenwagen 2021 zu hoch versteuert

    Hallo zusammen,

    ich habe schon alles mögliche durchsucht, finde aber keinen Beitrag zu meiner Frage.

    Mein Mann hat einen Firmenwagen, die mit der üblichen 1% Regelung zur Privatnutzung und 0,03% Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte über die Lohnabrechnung versteuert wird.

    Nun hat er ein Schreiben von seinem Arbeitgeber erhalten, in dem steht, dass die Kosten für das Fahrzeug um einiges geringer sind, als mit den Pauschalen abgerechnet. D.h. er hat Betrag X über die Lohnabrechnung zu viel versteuert.

    Wie kann ich diesen Betrag vom FA zurück fordern? Über die Steuererklärung und wenn ja, in welchem Bereich? Werbungskosten?

    Vielen Dank vorab!

    Viele Grüße
    Daniela

    #2
    Hallo,

    ich würde beim beim Bruttoarbeitslohn in Anlage N die Differenz zwischen der ursprünglich Berechnung und der korrigierten Berechnung von dem in der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Bruttoarbeitslohn abziehen und bei ergänzende Angaben zur Steuererklärung erläutern.

    Beispiel Berechnung:
    Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung 100.000 €
    davon ursprünglich aufgrund Dienstwagen 1 % Regelung 10.000€
    jetzt 1 % Regelung Dienstwagen nur 8000 €

    somit würde ich in Zeile sieben der Anlage in nur 98.000 anstatt 100.000 € eintragen und dies Erläutern.

    Gruß
    Sonja

    P.S. Dies geht natürlich nur über eine Steuererklärung.

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      #3
      Liebe Sonja,

      vielen Dank! Das versuche ich und erläutere es entsprechend.

      LG
      Daniela

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        #4
        .... und bei ergänzende Angaben zur Steuererklärung erläutern.
        Das Schreiben des AG muss doch ohnehin vorgelegt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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