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Rente / Auszahlung aus Basis-Rente (Rürup) vertrag - wo eintragen in Elster?

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    Rente / Auszahlung aus Basis-Rente (Rürup) vertrag - wo eintragen in Elster?

    Hallo,
    wo in Elster trage ich eine Rentenzahlung - also Auszahlung aus einem Basis-Renten (Rürup) vertrag ein? In Anlage R - direkt nach der gesetzlichen Rente?
    Danke für eine kurze Rückmeldung!

    #2
    Am besten verwendest Du den Bescheinigungsabruf, dann wird sich die Frage nicht mehr stellen, da die Rente dann an der richtigen Stelle eingebastelt wird.

    Im übrigen lautet in der Anlage R die erste Überschrift "Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      danke, Picard777 - das ist mir in der ersten Überschrift nie aufgefallen, aber eigentlich logisch -
      Wie verwende ich denn den "Bescheinigungsabruf" - gebe ich das in Elster an? Ich meine, dass wir eigentlich bei allen Versicherungen der elektronischen Datenübermittlung an die Behöre zugestimmt hätten - kann ich dann die entsprechenden Felder einfach komplett leer lassen?

      Vielen Dank für Deine Unterstützung und schöne Grüße zurück

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        #4
        Du redest von der Zustimmung, dass Versicherungen etc. Daten an die Finanzämter übermitteln dürfen. Das meine ich aber nicht. Ich rede davon, dass Du in deinem "Mein Elster"-Konto beantragst, dass auch Du selbst diese an die Finanzämter übermittelten Daten elektronisch zu Gesicht bekommst.

        Nein, Du kannst die Felder nicht einfach leer lassen, soweit ist man noch nicht. Diese Felder müssen durch Bescheinigungsabruf und / oder Eingabe ausgefüllt werden.

        (Lediglich bei Papiersteuererklärungen, also Steuererklärungen, die nicht elektronisch abgegeben werden, geht es schon, dass dort entsprechend gekennzeichnete Felder nicht ausgefüllt werden müssen).
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          ah, danke! Von dieser Antragsmöglichkeit wusste ich noch nichts - das macht ja total viel Sinn und würde vieles erleichern - also, dass ich die elektronisch an das Finanzamt übermittelten Infos zu sehen bekomme ... wie mache ich das denn? Also, wo finde ich das Feld in meinem "Mein Elster"-Konto - es heißt "Bescheinigungsabruf" wenn ich Dich richtig verstehe?
          viele Grüße

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            #6
            Du musst zuerst unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten nachsehen, ob das schon beantragt wurde.

            Wenn nicht, dann musst du zunächst dort einen Abrufcode beantragen. Wenn es den bereits gibt, musst du den Brief suchen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,
              das ist neu für mich: danke! Sehr interessant - habe ich gleich ausprobiert mit dem u.g. Ergebnis ... Ich nutze Elster seit fast 10 Jahren ...
              aber wie komme ich denn nun zu der anderen Art von Zugang - ohne nun alle Daten aus diesem Zugang zu verlieren? (also mit persönlicher St.Id versus St.Nr. - am Ende der Info aus Elster)?
              Viele Grüße
              K.




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              Voraussetzung ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer oder Organisations-Steuernummer. Eine Registrierung mit persönlicher Steuernummer ist nicht ausreichend.



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                #8
                Mit diesen alten Zertifikaten auf die persönliche Steuernummer ist der Bescheinigungsabruf nicht möglich.

                Voraussetzung ist eine Neuregistrierung mit der Identifikationsnummer. Ein Organisationszertifikat hilft nichts, da bräuchte man einen Sicherheitsstick
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  danke Charlie24 - nur, damit ich Dich ganz richtig verstehe: Ich muss also mit meiner St.Id. eine komplett neue Registrierung beantragen (und verliere damit meine komplette Elster-EkSt.-Historie)???!!!
                  Neben dem Abruf: Weißt Du ob ich mit der Neuregistrierung dann auch Meldungen für meine Firmen (GmbH + KG) abgeben könnte (da habe ich jeweils auch noch einen Elster Zugang).
                  Übrigens habe ich das Zertifikat für den o.g. Zugang auch alle paar Jahre immer mal wieder erneuert/erneuern müssen ... also ist "nur der Zugang" alt ...
                  Viele Grüße, K

                  Kommentar


                    #10
                    Jein: Ja, Du musst mit Deiner ID-Nummer eine komplett neue Registrierung starten. Nein, Dein "alter" Account auf Basis der Steuernummer kann durchaus daneben weiterbestehen. Es gibt allerdings keine gegenseitige Zugriffsmöglichkeiten zwischen den beiden Accounts.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      ok, verstehe - kann ich den mit dem neuen Account (wenn dann eingerichtet - über meine St.Id.) - auch die Daten meines Ehemannes mit abrufen (gleiche St. Nummer, aber andere St. Id logischerweise) - bzw. vor allem auch: die gemeinsame Ek.St. Erklärung abgeben ... so, wie ich in dem aktuellen Account unter der gemeinsamen St. Nr. machen kann und seit Jahren tue? oder brauche ich für ihn auch noch einen neuen Account mit St. Id, um die Daten abrufen zu können - einzusehen + dann gemeinsam im "alten" Account" die Erklärung abzugeben?

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                        #12
                        kann ich den mit dem neuen Account (wenn dann eingerichtet - über meine St.Id.) - auch die Daten meines Ehemannes mit abrufen (gleiche St. Nummer, aber andere St. Id logischerweise) - bzw. vor allem auch: die gemeinsame Ek.St. Erklärung abgeben
                        Ja, den Abruf der Daten des Ehemanns kannst du m. W. gleich bei der Registrierung mit beantragen. Er erhält dann einen Brief mit einem Freischaltcode,

                        der nach Abschluss der Registrierung einmalig unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

                        eingegeben werden muss. Du kannst auch einen Entwurf der gemeinsamen Einkommensteuererklärung über eine Supportanfrage in dein neues Konto

                        transferieren. Wie das geht, habe ich hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...BCgung-stellen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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