Hallo ich habe eine Frage zu den Entnahmen und Einlagen und zu den Eintragungen in der EÜR. Letztes Jahr habe ich unter Entnahmen in die EÜR keine und die Zahl 0 eingetragen. Unter Einlagen habe ich die Summe eingetragen die geschäftlich mit dem Privat KFZ gefahren wurde. Wir haben kein betriebliches Konto sondern nur ein privates auf diesen gehen auch die Betriebseinnahmen ein. Schuldzinsen haben wir auch keine. Jetzt habe ich nachträglich in der Anleitung für die EÜR 2021 gelesen, das man wenn man kein betriebliches Konto hat, sämtliche Betriebseinnahmen Entnahmen sind und sämtliche Betriebsausgaben Einlagen sind. ( Anleitung EÜR 2021 zu den Zeilen 125 und 126 ) . Ich habe jetzt aber wie in der EÜR 2020, in die EÜR 2021 als Entnahme keine und als Zahl 0 eingetragen und unter Einlagen die Zahl die wir 2021 geschäftlich mit dem Privat KFZ gefahren sind. Ist das jetzt ein Fehler und muss ich das noch nachträglich korrigieren? Die EÜR für 2021 habe ich leider schon versendet.
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Keine Ankündigung bisher.
Entnahmen und Einlagen Zeilen 125 und 126 EÜR
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Ist das jetzt ein Fehler und muss ich das noch nachträglich korrigieren? Die EÜR für 2021 habe ich leider schon versendet.
bleibt der Fehler ohne Auswirkungen. Ob du deine EÜRs insoweit korrigierst, ist deine Sache. Die Korrektur hat keine Auswirkungen auf den Gewinn.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielen Dank für die Antwort, nein Schuldzinsen habe ich keine und bei unserem Kleinstbetrieb auch in Zukunft nicht. Meine Sorge ist, dass die EÜR durch das nicht richtige Ausfüllen der Entnahmen und Einlagen vom Finanzamt bemängelt wird und zurückkommt. Kann das passieren?Zuletzt geändert von wurst; 30.10.2022, 16:25.
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Meine Sorge ist, dass die EÜR durch das nicht richtige Ausfüllen der Entnahmen und Einlagen vom Finanzamt bemängelt wird und zurückkommt. Kann das passieren?
ob du deine Einlagen und Entnahmen richtig und vollständig erklärt hast. Es ist nicht verboten, deine EÜR für 2020 und 2021 in dem Punkt
zu korrigieren. Es hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Einkommensteuer.Freundliche Grüße
Charlie24
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OK vielen Dank wenn es keine Auswirkung hat, dann lasse ich es jetzt so. Für nächstes Jahr möchte ich es aber richtig machen. Wenn ich nach dem Anleitungstext EÜR gehe: Angenommene Betriebseinnahmen 2022: 10000 Euro auf privates Konto = 10000 Euro Eintrag als Entnahme in Zeile 125 EÜR, Angenommene Betriebsausgaben 2022: 2000 Euro bezahlt vom privaten Konto= 2000 Euro Eintrag als Einlage in Zeile 126 EÜR . Wäre das so richtig?
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Die Nutzungseinlage Privat-PKW wirst du noch dazu addieren müssen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Nutzungseinlage Privat-PKW wirst du noch dazu addieren müssen.Zuletzt geändert von wurst; 30.10.2022, 17:15.
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Die ist doch in den gesamten Betriebsausgaben schon mit eingerechnet?Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von wurst Beitrag anzeigenOK vielen Dank wenn es keine Auswirkung hat, dann lasse ich es jetzt so. Für nächstes Jahr möchte ich es aber richtig machen. Wenn ich nach dem Anleitungstext EÜR gehe: Angenommene Betriebseinnahmen 2022: 10000 Euro auf privates Konto = 10000 Euro Eintrag als Entnahme in Zeile 125 EÜR, Angenommene Betriebsausgaben 2022: 2000 Euro bezahlt vom privaten Konto= 2000 Euro Eintrag als Einlage in Zeile 126 EÜR . Wäre das so richtig?
Was ich nicht verstehe ist der Unterschied zum betrieblichen Konto. Ist es so, wenn ich meine Betriebseinnahmen auf ein betriebliches Konto einzahle und von dem betrieblichen Konto auch die Betriebsausgaben bezahle und auch sonst nichts für private Zwecke entnehme ( Essen, Trinken, Kino usw.) keine Entnahmen und Einlagen habe. Habe ich das so richtig verstanden?Zuletzt geändert von wurst; 30.10.2022, 17:59.
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.. und auch sonst nichts für private Zwecke entnehme ( Essen, Trinken, Kino usw.) keine Entnahmen und Einlagen habe. Habe ich das so richtig verstanden?Freundliche Grüße
Charlie24
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Gut das habe ich jetzt verstanden. Das es ja einen Zusammenhang gibt zwischen Entnahmen und Einlagen und den betrieblichen Schuldzinsen ( Überentnahme ) habe ich auch verstanden. Aber warum will das Finanzamt die Entnahmen und Einlagen wissen, wenn man keine Schuldzinsen hat. Das verstehe ich nicht. Denn wenn es keine Auswirkung darauf hat und auch nicht auf den steuerlichen Gewinn, was will es mit dieser Information anfangen? Was ist der Grund ?
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Was ist der Grund ?
entschieden hat, dass es im Fall der Geltendmachung von Schuldzinsen und der Frage der Überentnahme auf die kumulierten Werte ankommt,
Die Finanzverwaltung hat sich dem BFH-Urteil angeschlossen und hat die jährliche Angabe deshalb zur Pflicht gemacht.Freundliche Grüße
Charlie24
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OK vielen Dank. Ich habe jetzt mal ein paar Jahre rückwärts geschaut. Bis 2019 habe ich noch mit Elster Formular abgegeben. Dannach mit Mein Elster. Ich habs die ganzen Jahre rückwärrts nicht richtig gemacht. Ich habe aber auch noch nie Schuldzinsen geltend gemacht. Das Finanzamt hat es nicht interessiert und auch nicht bemängelt. Im Erläuterungstext der Steuerbescheide wurde auch nicht darauf hingewiesen. Also ich lasse es für dieses Jahr so wie ich es abgegeben habe. Vielen Dank für Deine Zeit und Dein Wissen.
Mit freundlichen Grüßen Wurst
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Was mir noch einfällt, selbst wenn es im unwahrscheinlichsten Fall der Fälle doch einmal zu einem sonstigen Schuldzinsen Betrag von über 2050 Euro kommen sollte und man die Entnahmen und Einlagen nicht richtig angegeben hat. Das Finanzamt und natürlich auch ich haben doch die Gewinne und die Betriebsausgaben der letzten Jahre da, also könnte man ja auch aus diesen Daten die Entnahmen und Einlagen der letzten Jahre feststellen, selbst wenn sie nicht richtig eingetragen waren. Würde doch funktionieren?
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https://www.youtube.com/watch?v=R3VhxmGXZ60 guck dir das Video vollständig an oder guck den Bereich am Ende an, da erklärt er es genau so, wie es zu verstehen ist. Gern geschehen : )
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