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Wie gibt man ein Grundstück ein?

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    Wie gibt man ein Grundstück ein?

    Hallo zusammen, es geht um ein Grundstück darauf steht ein Haus (Doppelhaus) wie geb ich das in Elster ein.
    Kein Einfamilienhaus? Oder Ein Haus mit 2 Wohneinheiten?

    Danke im voraus.
    Zuletzt geändert von Staudigl60; 30.10.2022, 16:20.

    #2
    Bei Vermietung musst Du die Anlage V ausfüllen.

    Ich unterstelle mal dass Du die Steuererklärung mit Mein Elster machst, und verschiebe die Frage ins entsprechende Unterforum. Hier im Anwenderforum kannst Du kein Grundstück eingeben.

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      #3
      Sollte es um die Grundsteuererklärung gehen, musst du bei einem Doppelhaus zunächst mal klären, ob es um Wohnungseigentum

      oder um ein Zweifamilienhaus geht. Gehören dir beide Doppelhaushälften oder nur eine davon ?

      Angaben zum Bundesland sind durchaus erwünscht !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen dank, ja es geht um die Grundsteuererklärung, beide Doppelhaushälften gehören mir, 2 gleichwertige hälften zusammen gebaut, eine Flurnummer hat das Grundstück wird erst später getrennt. Bundesland Bayern

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          #5
          In Bayern ist das doch recht einfach zu erklären. Die Grundstücksart, die in deinem Fall Zweifamilienhaus wäre, wird hier nicht abgefragt.

          Bei den Angaben zum Flurstück trägst du in Zeile 6 der Anlage Grundstück als Zähler und Nenner jeweils 1 ein. In Zeile 20 gibst

          du Doppelhaus an und trägst die Gesamtwohnfläche beider Wohnungen in einer Summe ein. Dazugehörige Garagen darfst du mit

          0 m² eintragen, wenn die gesamte Nutzfläche aller Garagen unter 50 m² liegt. Wenn es mehr sind, müssen nur die m² über 50

          eingetragen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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