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Barentnahmen dem privaten Vermögen zuschreiben und versteuern

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    Barentnahmen dem privaten Vermögen zuschreiben und versteuern

    In der EÜR in Zeile 125 trage ich die Barentnahmen 1.500,- Euro ein, es wirkt sich nicht auf meinen steuerlichen Unternehmensgewinn aus,
    diese erhöhen aber mein privates Einkommen und diese muss ich versteuern
    und dadurch erhöht sich am Jahresende die Einkommensteuer,
    aber wo genau muss ich das noch eintragen oder reicht es nur in der EÜR in Zeile 125 ?

    In Anlage G wird doch nur der Gewinn eingetragen.

    #2
    Einkommen = Gewinn

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      #3
      ... es wirkt sich nicht auf meinen steuerlichen Unternehmensgewinn aus, diese erhöhen aber mein privates Einkommen und diese muss ich versteuern
      Du versteuerst doch bereits deinen Gewinn, zweimal muss jetzt nicht sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Habe ich da einen Denkfehler, es reicht wenn ich in der EÜR Zeile 125 die 1.500,- Euro Barentnahme eintrage und fertig?

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          #5
          ... es reicht wenn ich in der EÜR Zeile 125 die 1.500,- Euro Barentnahme eintrage und fertig?
          Wenn du nicht mehr entnommen hast, war es das. Wenn du mehr entnommen hättest, musst du das auch nicht doppelt versteuern
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die schnelle Hilfe!
            Es war etwas verwirrend, da man die private Einkommensteuer abgeben soll,
            aber das ist ja die Einkommensteuererklärung, die ich ja schon abgebe.
            Bei Barentnahmen auch erst interessant, wenn diese höher als der Gewinn sind.

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