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Wie trägt man eine Wegefläche in die Grundsteuererklärung ein?

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    Wie trägt man eine Wegefläche in die Grundsteuererklärung ein?

    Ich habe, glaube ich, einen Tatbestand, der so noch nicht vorgekommen ist. Vor meinem bebauten Grundstück liegt ein Flur-/ Grundstück, das den Gehweg und einen Teil der Straßenfläche beinhaltet. Diese Fläche kann ja nicht den gleichen Bodenrichtwert wie das bebaute Grundstück haben. Jetzt will ich dieses Grundstück in der Anlage GW 2 mit einem eigenen Bodenrichtwert eintragen, geht aber nicht, weil ich dort nur 2 Grundstücke bzw. Werte eintragen kann. Kann da jemand vielleicht weiterhelfen. Ich denke mal die Fläche dürfte auch nicht mein sein, Straßenflächen müssten im Eigentum der Gemeine/ Stadt sein.

    #2
    Ich denke mal die Fläche dürfte auch nicht mein sein, Straßenflächen müssten im Eigentum der Gemeine/ Stadt sein.
    Es kommt recht häufig vor, dass Wegeflächen den Anliegern gehören. Wenn es mehr als 2 Bodenrichtwerte gibt, muss man entweder

    Ergänzende Angaben machen (Baden-Württemberg) oder es muss für den 2 . Eintrag In GW der BRW gemittelt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz. Ist es jetzt ihr Eigentum, oder nicht? Das sollte sich aus dem Grundbuchauszug bzw. aus dem Kaufvertrag ergeben. Das muss zuerst geklärt werden.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Ja, ist mein Eigentum laut Grundbuchauszug. Führt Straße und Bürgersteig drüber. Die Gemeinde müsste es normal ankaufen!!

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