Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BAYERN Heizungsraum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BAYERN Heizungsraum

    Hallo zusammen,

    bei der Grundsteuererklärung ist bei uns noch eine Frage offen:

    Unsere Heizung (Gasbrenner, Warmwasserbehälter, Rohre) befindet sich im 1 OG. Der Heizungsraum ist ca. 10 qm groß und hat ein kleines Fenster (30x60 cm), in welches wenig Licht einfällt, da direkt nebenan das Nachbargebäude steht (gewachsene Struktur). Im Heizungsraum befindet sich auch noch ein Schrank zur Aufbewahrung verschiedener Haushaltssachen
    Zählt dieser Raum als Heizungsraum und kann dadurch weggelassen werden oder ist er eher der Wohnfläche zuzuordnen?

    Vielen Dank im Voraus
    Malte

    #2
    Zählt dieser Raum als Heizungsraum und kann dadurch weggelassen werden oder ist er eher der Wohnfläche zuzuordnen?
    Das Thema wurde hier schon öfter und auch kontrovers diskutiert. Meiner Meinung nach gehören Heizungsräume zu den Zubehörräumen und

    rechnen - gleich ob im Kellergeschoss oder im Obergeschoss - nicht zur Wohnfläche. Und wenn er als Abstellraum mitbenutzt wird, sehe ich

    persönlich das auch nicht anders. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort - dann werde ich es so belassen wie es ist - also diesen Raum nicht mit einbeziehen.

      Zur Abklärung kann ja sowas durch einen Vorort-Besuch des Amtes geklärt werden :-D

      Kommentar

      Lädt...
      X