Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mein Elster wie Betriebskosten bei gemischter Nutzung geltend machen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mein Elster wie Betriebskosten bei gemischter Nutzung geltend machen?

    Moin moin,
    ich habe das erste Mal in meinem Leben mit Elster zu tun, da mir dieses Jahr das Geld für einen Steuerberater fehlt.
    Jetzt sitze ich vor der Anlage V und habe keinen Schimmer, ob und wie ich die Betriebskosten als Werbungskosten für mein Eigenheim eintragen soll.
    Ich vermiete nämlich einige Zimmer im Haus, für das die Bewohner Nebenkosten - Vorauszahlungen leisten.
    Die Aufteilung des Hauses nach qm ist 50 zu 50 %.
    Muss ich in der Anlage V die effektiv angefallenen Betriebskosten wie Schornsteinfeger, Strom, Gas und so weiter eintragen oder nur den prozentuellen Anteil, der auf meine Mieter entfällt?
    Rechnet das Programm die angegebenen Prozente selber aus?

    ich wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand da weiterhelfen kann.
    Zuletzt geändert von heidelucky@gmail.com; 31.10.2022, 16:24.

    #2
    Schau dir aml die "zweite" Seite der Anlage V genau an. Dort sind die gesamten Kosten für das Objekt einzutragen und zusätzlich der Anteil welcher auf die Vermietung entfällt.
    rechnen musst du selber, so schlau / komfortabel ist "Mein ELSTER" nicht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Mit was erstellst Du denn die Steuererklärung? Hier im Forum geht das nicht, da bist Du also im falschen Unterforum.

      Du musst die Ausgaben unter Werbungskosten angeben.

      Kommentar


        #4
        Du musst das Objekt auf der Teilseite 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfassen, dann kommst du auch den Unterseiten.

        Die Seitengliederung in Mein ELSTER entspricht nicht dem amtlichen Formular !

        PS:
        Ich habe das Thema verschoben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Dankeschön!!!

          Kommentar

          Lädt...
          X