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Sonderabschreibung / Auswirkungen auf lineare Abschreibung / EÜR 2021

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    Sonderabschreibung / Auswirkungen auf lineare Abschreibung / EÜR 2021

    Lieber Forum,

    leider reichlich knapp melde ich mich mit einer Frage zur EÜR 2021, ich wäre für eine Rückmeldung sehr dankbar.

    Ich plane für die EÜR 2021 Sonderabschreibungen für 2 Güter, die Vorraussetzungen (in Bezug auf meinen Umsatz usw.) liegen vor.

    Eines der Wirtschaftsgüter wurde 2021 angeschafft, es wird also erstmalig in der EÜR 2021 abgeschrieben.
    Das zweite wurde 2020 angeschafft und demensprechend wurde bereits 2020 begonnen, es abzuschreiben.

    Wenn ich es richtig verstehe, mindert sich durch die Sonderabschreibung der Buchwert. Gleichzeitig kann ich für 2021 die "reguläre" Abschreibung parallel und zusätzlich laufen lassen.

    Ab dem kommenden Jahr werde ich also die (um die Sonderabschreibung) geminderten Buchwerte verwenden und hiervon z.B. (bei 5 Jahren) 20% pro Jahr abschreiben. Was tue ich aber in diesem Jahr?

    - Nehme ich für die (parallel laufende) reguläre Abschreibung 20 % des alten Anschaffungspreises?
    - Oder nehme ich schon dieses Jahr 20 % des um die Sonderabschreibung geminderten Betrags?


    Bei Rückfragen und Unklarheiten werde ich sehr zeitnah antworten, ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe.


    Herzliche Grüße

    Sebastian

    #2
    Im Internet recherchieren, da findest Du bestimmt genug Beispiele, wie das gemacht wird.

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