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Versorgungsbezüge

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    Versorgungsbezüge

    Meine Mutter erhält Versorgungsbezüge und eine kleine Rente. Frage bzgl. Versorgungsbezüge:
    1. Muss ich die Seiten 2 und 3 der Anlage N ausfüllen, oder nur die Seite 3
    2. Hab' beide ausgefüllt, wenn ich's einfach lasse, entstehen dann Nachteile bei der Berechntung?

    Danke für Antworten

    #2
    Muss ich die Seiten 2 und 3 der Anlage N ausfüllen, oder nur die Seite 3
    Laufende Versorgungsbezüge müssen sowohl auf Seite 2 wie auf Seite 3 der Anlage N erfasst werden.

    Was soll der unverständliche Titel ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.
      Dies ist meine erste Anfrage seit 2006 - hätte ich den Titel ausführlicher schreiben müssen?

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        #4
        Dies ist meine erste Anfrage seit 2006 - hätte ich den Titel ausführlicher schreiben müssen?
        Verstehen sollte man schon, worum es in etwa geht. Versorgungsbezüge reicht schon.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Jetzt hab' ich noch mal 'ne (dumme) Frage.
          Wie setz ich den Beitrag auf "beantwortet", damit sich andere nicht auch noch die Mühe machen.
          Ich hab gesucht aber den entsprechenden Button nicht gefunden.

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            #6
            Ich hab gesucht aber den entsprechenden Button nicht gefunden.
            Gelöst oder beantwortet gibt es hier nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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