Hallo Zusammen,
ich stolpere gerade über die Angabe der zu Wohnzwecken genutzen Fläche beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung.
Und zwar wohnen wir in einem Haus, welches wir momentan selbst sanieren. Daher ist im Moment nur das EG mit ca. 55 m² Wohnfläche nutzbar. Der Rest des Hauses ist im Bauzustand. An Wohnen ist hier momentan nicht zu denken.
Nun muss ich laut Bescheid ja die Wohnfläche zum Stichtag 01.01.2022 angeben. Das erscheint mir aber etwas widersinnig, da nach der Logik ja die Finanzämter ab jetzt jedes Jahr eine Aktualisierung der Wohnflächen fordern müssten.
Gebe ich nun nur die 55 m² Wohnfläche an die ich aktuelle tatsächliche bewohne (bzw. bewohnen kann) oder die zukünftige Wohnfläche? Die kann ich aber noch nicht genau wissen, da noch nicht an allen Wänden der Putz dran ist....
Ich wäre für eine Hilfestellung dankbar!
ich stolpere gerade über die Angabe der zu Wohnzwecken genutzen Fläche beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung.
Und zwar wohnen wir in einem Haus, welches wir momentan selbst sanieren. Daher ist im Moment nur das EG mit ca. 55 m² Wohnfläche nutzbar. Der Rest des Hauses ist im Bauzustand. An Wohnen ist hier momentan nicht zu denken.
Nun muss ich laut Bescheid ja die Wohnfläche zum Stichtag 01.01.2022 angeben. Das erscheint mir aber etwas widersinnig, da nach der Logik ja die Finanzämter ab jetzt jedes Jahr eine Aktualisierung der Wohnflächen fordern müssten.
Gebe ich nun nur die 55 m² Wohnfläche an die ich aktuelle tatsächliche bewohne (bzw. bewohnen kann) oder die zukünftige Wohnfläche? Die kann ich aber noch nicht genau wissen, da noch nicht an allen Wänden der Putz dran ist....
Ich wäre für eine Hilfestellung dankbar!
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