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Fläche der Wohnnutzung am Stichtag in Hessen

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    Fläche der Wohnnutzung am Stichtag in Hessen

    Hallo Zusammen,

    ich stolpere gerade über die Angabe der zu Wohnzwecken genutzen Fläche beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung.
    Und zwar wohnen wir in einem Haus, welches wir momentan selbst sanieren. Daher ist im Moment nur das EG mit ca. 55 m² Wohnfläche nutzbar. Der Rest des Hauses ist im Bauzustand. An Wohnen ist hier momentan nicht zu denken.
    Nun muss ich laut Bescheid ja die Wohnfläche zum Stichtag 01.01.2022 angeben. Das erscheint mir aber etwas widersinnig, da nach der Logik ja die Finanzämter ab jetzt jedes Jahr eine Aktualisierung der Wohnflächen fordern müssten.
    Gebe ich nun nur die 55 m² Wohnfläche an die ich aktuelle tatsächliche bewohne (bzw. bewohnen kann) oder die zukünftige Wohnfläche? Die kann ich aber noch nicht genau wissen, da noch nicht an allen Wänden der Putz dran ist....
    Ich wäre für eine Hilfestellung dankbar!
    Zuletzt geändert von h.guenther; 31.10.2022, 20:29.

    #2
    Hallo,

    Du gibst genau die Verhältnisse am Bewertungsstichtag 1.1.2022 an. Das ist nun mal der gesetzlich definierte Zeitpunkt.
    Was davor oder danach passiert interessiert für diese Hauptfeststellung zum 1.1.2022 nicht!

    Das führt z.B. dazu, dass am 1.1.2022 ein Grundstück noch als unbebaut gilt und am 2.1.2022 das bezugsfertige Haus steht.
    Das ist dann halt so...

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Wobei du natürlich verpflichtet bist, dem FA mitzuteilen wenn sich an deiner Wohnfläche nachträglich etwas geändert hat. Das Fa ermittelt dann, ob die Wertgrenzen für eine Wertfortschreibung erfüllt sind.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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