EÜR Was für Schuldzinsen werden Erlaubt abzuziehen?

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  • Eric Aloha
    Neuer Benutzer
    • 22.10.2022
    • 19

    #1

    EÜR Was für Schuldzinsen werden Erlaubt abzuziehen?

    Hallo, kann ein freiberuflicher Lehrer Zinsen für Studentendarlehen oder Kreditkartenschulden als Steuerabzug geltend machen, wenn diese Darlehen und Schulden nicht direkt mit der freiberuflichen Tätigkeit des Lehrers zusammenhängen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Geht es wirklich um 2019 oder frühere Jahre? Denn ab 2020 steht ElsterFormular nicht mehr zur Verfügung.

    Kommentar

    • Eric Aloha
      Neuer Benutzer
      • 22.10.2022
      • 19

      #3
      Geht es um 2021. Wo darf ich diese Frage stellen?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Du hast Deine Frage im Unterforum zu ElsterFormular gestellt. Da passt sie aber nicht rein.

        Aber: hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Damit hat die Frage gar nichts zu tun.

        Kommentar

        • Eric Aloha
          Neuer Benutzer
          • 22.10.2022
          • 19

          #5
          Gar nichts zu tun? Ich fülle jetzt die Anlage EÜR auf Elster aus, und stelle diese Frage um besser zu verstehen was ich kann (oder nicht) für Übrigen Schuldzinsen geltend machen (Zeilen 61 und 62). Das kann mir helfen zu bestimmen, was ich in die Zeilen 125 und 126 schreiben soll und ob ich Anlage SZ einreichen soll oder nicht. Hat dies wirklich nichts zu tun mit dem Forum?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Ich fülle jetzt die Anlage EÜR auf Elster aus, und stelle diese Frage um besser zu verstehen was ich kann (oder nicht) für Übrigen Schuldzinsen geltend machen
            Bei mehr als 2.050,00 € übrige Schuldzinsen muss die Anlage SZ beigefügt werden.

            Hat dies wirklich nichts zu tun mit dem Forum?
            Für Mein ELSTER gibt es ein eigenes Unterforum, in das ich das Thema jetzt verschoben habe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Zitat von Eric Aloha Beitrag anzeigen
              Das kann mir helfen zu bestimmen, was ich in die Zeilen 125 und 126 schreiben soll
              Dürftest Du die EÜR auf Papier abgeben, wie würdest Du das dann machen?

              Kommentar

              • Eric Aloha
                Neuer Benutzer
                • 22.10.2022
                • 19

                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Dürftest Du die EÜR auf Papier abgeben, wie würdest Du das dann machen?
                Ich weiß nicht. Es kommt vor, dass ich alles in Elster mache, also habe ich das Elster-Forum gefunden. Vielleicht kennst Du ein geeigneteres Forum, an das ich mich wenden kann? Ich bin es leid, keine einfachen Antworten auf einfache Fragen zu finden. Ich habe gefragt, ob man Zinsen für ein Studiendarlehen für Bildung geltend machen kann, das nicht für meine derzeitige freiberufliche Tätigkeit verwendet wurde, oder für eine Kreditkartenschuld, die nicht für meine Arbeit als freiberuflicher Lehrer verwendet wurde. Ich nehme an, die Antwort wäre Nein, aber ich bin mir nicht sicher. Das Steuerrecht ist mir nicht klar oder gar nachvollziehbar.

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                • Eric Aloha
                  Neuer Benutzer
                  • 22.10.2022
                  • 19

                  #9
                  Charlie24, Vielen Dank

                  Kommentar

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